Auszug - "Schrottimmobilien" verhindern - Baugesetzbuch reformieren vertagt am: 29.11.2012
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Herr Wilhelm geht auf die Beratung in der letzten Ausschusssitzung ein. In der Anhörung der Bundesregierung am 31.01.2013 war das Anliegen nicht enthalten. Der Waidmannsluster Damm sei ein Paradebeispiel dafür, dass das Bezirksamt nach einer gewissen Zeit handlungsfähig werden sollte, um einem Verfall der Gegend entgegenzuwirken.
Herr Huhn gibt zu Bedenken, dass es hinsichtlich der Eigentumsgarantie und Entschädigung durch Enteignung zu Problemen führen könnte. Er unterbreitet einen Änderungsvorschlag. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0210/XIX -
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Übernahme des Gesetzgebungsvorschlags von Prof. Bernhard Stüer zur Änderung des § 179 BauGB im Rahmen der gerade in Bearbeitung befindlichen Novelle des Baugesetzbuches hinsichtlich des Umgangs mit Liegenschaften, welche meist stark verfallen sind und nicht angemessen genutzt werden, einzusetzen.
in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine hinreichende Berücksichtigung der Überlegungen von Prof. Bernhard Stüer zur Änderung des § 179 BauGB im Rahmen der gerade in Bearbeitung befindlichen Novelle des Baugesetzbuches hinsichtlich des Umgangs mit Liegenschaften, welche meist stark verfallen sind und nicht angemessen genutzt werden, einzusetzen. |
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