Auszug - "Schrottimmobilien" verhindern - Baugesetzbuch reformieren vertagt am: 29.11.2012  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 14.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0210/XIX "Schrottimmobilien" verhindern - Baugesetzbuch reformieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Ulf Wilhelm
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wilhelm geht auf die Beratung in der letzten Ausschusssitzung ein

Herr Wilhelm geht auf die Beratung in der letzten Ausschusssitzung ein.

In der Anhörung der Bundesregierung am 31.01.2013 war das Anliegen nicht enthalten.

Der Waidmannsluster Damm sei ein Paradebeispiel dafür, dass das Bezirksamt nach einer gewissen Zeit handlungsfähig werden sollte, um einem Verfall der Gegend entgegenzuwirken.

 

Herr Huhn gibt zu Bedenken, dass es hinsichtlich der Eigentumsgarantie und Entschädigung durch Enteignung zu Problemen führen könnte. Er unterbreitet einen Änderungsvorschlag.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0210/XIX -

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Übernahme des Gesetzgebungsvorschlags von Prof. Bernhard Stüer zur Änderung des § 179 BauGB im Rahmen der gerade in Bearbeitung befindlichen Novelle des Baugesetzbuches hinsichtlich des Umgangs mit Liegenschaften, welche meist stark verfallen sind und nicht angemessen genutzt werden, einzusetzen.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine hinreichende Berücksichtigung der Überlegungen von Prof. Bernhard Stüer zur Änderung des § 179 BauGB im Rahmen der gerade in Bearbeitung befindlichen Novelle des Baugesetzbuches hinsichtlich des Umgangs mit Liegenschaften, welche meist stark verfallen sind und nicht angemessen genutzt werden, einzusetzen.

 
 

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