Auszug - Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Annahme als Empfehlung
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) und dem Hort die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die „reinen“ Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten.
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