Auszug - Autorenlesefonds
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Frau Klünder begründet die Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktion.
Herr Käber signalisiert Zustimmung zum Antrag.
Frau BzStR’in Schultze-Berndt erklärt, dass es nur sechs Lesungen pro Autor geben darf. Außerdem möchte sie zur Drucksachenbegründung einen Hinweis geben. Die Zuständigkeit für den Autorenlesefonds liegt bei der Senatsverwaltung für Weiterbildung und Kultur und nicht beim Schulamt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Kulturausschusses sprechen sich einstimmig gegenüber dem federführenden Schulausschuss dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache - Nr. 0248/XIX - anzunehmen.
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