Auszug - Ehrenamtliche Sprachmittler / Dolmetscher
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Herr Teller begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion.
Frau Klünder erklärt, dass sie das Anliegen verstehe, der Kulturausschuss jedoch nicht zuständig sei.
Herr Teller weist darauf hin, dass der Ältestenrat die Überweisung veranlasst habe.
Frau BzStR’in Schultze-Berndt erklärt, dass der Antrag im Schulausschuss beraten werde. Sie berichtet, dass Herr BzStR Höhne mitgeteilt habe, dass ein neues Projekt mit den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen voraussichtlich starten werde. Es werden Menschen benötigt, die vermitteln können.
Nach einer Diskussion über die Zuständigkeit und inwieweit der Kulturausschuss möglicherweise den Antrag unterstützen könne, erklären sich die Ausschussmitglieder für diesen Antrag als nicht zuständig.
Frau Klünder schlägt vor, die Problematik, wenn ein Ausschuss sich für eine Drucksache als nicht zuständig erklärt, müsse im Geschäftsordnungsausschuss besprochen und geregelt werden. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kulturausschusses erklären einstimmig (bei einer Enthaltung) gegenüber dem federführenden Haushaltsausschuss, für die Empfehlung – Drucksache Nr. 0128/XIX – nicht zuständig zu sein.
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