Auszug - Ladezone auf der Frohnauer Brücke Mitberatung: Wirtschaftsausschuss
Herr Marten fragt nach dem Sinn des Antrages, es existiere in der Nähe eine Ladezone.
Herr Erdmann beschreibt die Be- und Entladesituation auf der Frohnauer Brücke.
Herr Teller begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion.
Herr Spiegel erklärt, dass es eine straßenverkehrsbehördliche Maßnahme sei und beschreibt die Vorschrift zum § 45 StVO. Die Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf würde den Antrag nicht befürworten, da in diesem Bereich für die Einrichtung einer Ladezone kein zwingender Grund vorliegt. Der Antrag hätte vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand.
Auf Nachfrage von Herrn Marten und Herrn Schönberg erklärt Herr Teller das Ersuchen für erledigt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Verkehrsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0034/XIX – als erledigt zu betrachten. |
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