Auszug - Spielhallenentwicklungskonzept vom 15. Juni 2011 für den Bezirk Reinickendorf vertagt am: 09.02.2012
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Herr BzStR Lambert berichtet, dass es in der XVIII. Wahlperiode vermehrt zu Anfragen zur Genehmigung von Spielhallen im Bezirk kam. Daraufhin hat der Bezirk aus Gründen der Planungssicherheit das Spielhallenentwicklungskonzept erarbeitet. Das Konzept soll als Leitsystem für die Genehmigung von Spielhallen dienen und werde bei den Bebauungsplänen (B-Pläne) berücksichtigt.
Hierzu führt Herr Helmuth-Paland ergänzend aus.
Frau Sellenthin erläutert anhand einer Powerpointpräsentation inhaltlich das Spielhallenentwicklungskonzept mit folgenden Punkten:
o Die vorhandenen Spielhallen in Reinickendorf sind vor allem in den Ortsteilen Reinickendorf, Tegel und Wittenau angesiedelt. o Die Konzentration liegt an den Einkaufsstraßen. o Es wurde geprüft, wo Spielhallen möglich wären und welche Bereiche einem potenziellen Ansiedlungsdruck von Spielhallen unterliegen. o Nach eingehender Prüfung wurden die Gebiete Kurt-Schumacher-Platz, Gorkistraße, Nordmeile und S-Bahnhof-Wittenau für Spielhallen nur ober- bzw. unterhalb des Erdgeschosses planungsrechtlich freigegeben. o Auf allen anderen Flächen sind keine Spielhallen erlaubt.
Weil die Konzeption eine informelle Planung ist und keine rechtliche Grundlage bietet, wurden die B-Pläne erstellt.
Die anschließend gestellten Nachfragen u. a. zu den 4 Gebieten, in denen die Spielhallen angesiedelt werden sollen, weitere B-Pläne für besondere Straßen, eventuelle Klagen von Antragstellern, Kontrollen der Spielhallen und Verhinderung der privaten Vermietung an Spielhallenbetreiber werden ausführlich beantwortet und beraten. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, der Vorlage zur Beschlussfassung - Drucksache Nr. 1516/XVIII - zuzustimmen. |
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