Auszug - a) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs 12-26B vom 17. Juni 2010 mit Deckblatt vom 29. April 2011 b) Beschluss über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 12-26B vertagt am: 09.02.2012
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Herr Wilhelm bittet um Berücksichtigung, dass die beiden Aus- und Eingänge des U-Bahnhofes nicht dem Bebauungsplanrecht unterliegen. Frau Sellenthin erklärt, dass dies ein Entwurf sei und der B-Plan in dem weiteren Verfahren bearbeitet und angepasst wird. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, der Vorlage zur Beschlussfassung - Drucksache Nr. 0019/XIX - zuzustimmen. |
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