Auszug - Sicherheitsbedürfnis in Tegel  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 26.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1463/XVIII Sicherheitsbedürfnis in Tegel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Elfi Kaschig
Dirk Steffel
 
Drucksache-Art:ErsuchenBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Köppen begründet die Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktion und teilt eine Änderung zur Drucksache mit

Frau Köppen begründet die Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktion und teilt eine Änderung zur Drucksache mit.

 

Herr Teller begründet aus welchen Gründen seitens der SPD-Fraktion keine Zustimmung zur Drucksache erfolgt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Fahrräder verboten, aber Taxis erlaubt sein sollten.

 

Herr von Marschall erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Antrag der CDU insofern tatsächlich inkonsistent sei. Das Anliegen, dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner entgegen zu kommen, sei aber richtig.

 

Nach einer kurzen Beratung werden verschiedene Vorschläge zur Änderung der Empfehlung eingebracht.

 

Herr F. Marten schlägt vor, über den von Herrn Augner für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen gemachten Vorschlag zur Änderung der Drucksache abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 8/6/0

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses beschließen mehrheitlich (8/6/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 1463/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in Reinickendorfer Fußgängerzonen künftig zeitlich begrenzt Taxen zum Ein- und Aussteigen ihrer Fahrgäste und Fahrrädern gestattet werden kann, diese Bereiche ausnahmsweise und im Schritttempo zu befahren.

 

 
 

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