Auszug - MSA an Gymnasien freiwillig  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1444/XVIII MSA an Gymnasien freiwillig
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksamt
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Kerstin Köppen
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Köppen begründet die Ducksache seitens der antragstellenden Fraktion

Frau Köppen begründet die Ducksache seitens der antragstellenden Fraktion. Sie ist der Auffassung, dass die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss nicht zwangsläufig von Nöten ist, da 99 % der Gymnasiasten diese bestehen. Der Schulabschluss sollte wie in Mecklenburg-Vorpommern mit der Versetzung in die Sekundarstufe II erworben werden.

 

In der anschließenden umfassenden, fraktionsübergreifenden Diskussion beraten die Ausschussmitglieder über Sinn und Zweck der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss an Gymnasien.

 

Frau Köppen bringt folgende Änderungen zum Antragstext ein:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen durch die Senatsverwaltung prüfen zu lassen, ob Gymnasiasten die Teilnahme an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss (MSA) freigestellt werden kann, wenn ihre Zensuren erwarten lassen, dass sie die Sekundarstufe II erfolgreich durchlaufen. Im Regelfall wird der MSA mit der Versetzung in die Sekundarstufe II erworben.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen mehrheitlich (8/5/2), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache Nr. 1444/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, durch die Senatsverwaltung prüfen zu lassen, ob Gymnasiasten die Teilnahme an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss (MSA) freigestellt werden kann, wenn ihre Zensuren erwarten lassen, dass sie die Sekundarstufe II erfolgreich durchlaufen. Im Regelfall wird der MSA mit der Versetzung in die Sekundarstufe II erworben.

 
 

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