Auszug - Zebrastreifen am Zeltinger Platz
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Herr St. Schmidt verliest das Mitberatungsergebnis des Verkehrsausschusses.
Herr BzStR Lambert geht in seinen Ausführungen auf den Antrag ein. Auf dem Platz fand vor einiger Zeit ein Ortstermin statt. Bei diesem Termin wurde mit der Verkehrslenkung Berlin geprüft, inwieweit die notwendige Einengung der Fahrbahn den Busverkehr beeinträchtigt. Bei dem ca. zweistündigen Termin kam es zu einem Rückstau. Aus diesem Grund soll anhand eines ca. einjährigen Probebetriebes die Entwicklung der Verkehrssituation beobachtet werden. Eine Änderung der Vorfahrtsregeln wird es nicht geben.
Frau Schwarz erklärt, dass die Drucksache an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitergegeben wurde. Nach aktuellem Kenntnisstand wird diese einem Probetrieb nicht zustimmen. Weiterhin berichtet Frau Schwarz, dass die Anordnung der Senatsverwaltung seit Ende 2010 besteht und das Bezirksamt lediglich ein Anhörungsrecht hat.
Herr BzStR Lambert erklärt, dass er mit dem BVV-Beschluss nochmals auf die Senatorin zugehen werde.
In der anschließenden eingehenden Diskussion werden die Fragen der Ausschussmitglieder von Herrn BzStR Lambert und Frau Schwarz umfassend beantwortet.
Herr Hauschild bringt einen Entschließungsantrag zur Drucksache ein.
Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, vor Umsetzung der angeordneten Zebrastreifen am Zeltinger Platz/ Burgfrauenstraße eine gutachterliche Verkehrsberechnung durchzuführen, um die entstehenden Verkehrsflüsse in Frohnau beurteilen zu können.
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.
Herr Weser verliest einen Änderungsvorschlag zur Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses.
Die Ausschussmitglieder beschließen eine absatzweise Abstimmung mit der eingebrachten Änderung von Herrn Weser.
1. Absatz: Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der Einführung der angeordneten Zebrastreifen am Zeltinger Platz Ecke Burgfrauenstraße vor Umsetzung baulicher Veränderungen mit geeigneten Maßnahmen einen einjährigen Probebetrieb durchzuführen. Insbesondere die Verengung der Fahrbahnen vor Reichelt sollte auf ihre Alltagstauglichkeit und Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung im gesamten Frohnauer Zentrum untersucht werden.
mehrheitlich angenommen (8/2/5)
2. Absatz: Für die Zeit des Probetriebes soll auch die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Burgfrauenstraße in den Zeltinger Platz vorübergehend dahin geändert werden, dass der Verkehr im Zeltinger Platz die Vorfahrt erhält.
mehrheitlich abgelehnt (1/9/5)
3. Absatz: Im Rahmen der Auswertung und vor Entscheidung über die möglichen Baumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass mögliche Veränderungen nur dann vorgenommen werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen davon profitieren.
einstimmig beschlossen (10/0/5)
4. Absatz: Zugleich ist auf Aspekte des Denkmalschutzes Rücksicht zu nehmen.
einstimmig beschlossen (8/0/7) Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 1273/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der Einführung der angeordneten Zebrastreifen am Zeltinger Platz Ecke Burgfrauenstraße vor Umsetzung baulicher Veränderungen mit geeigneten Maßnahmen einen einjährigen Probebetrieb durchzuführen. Insbesondere die Verengung der Fahrbahnen vor Reichelt sollte auf ihre Alltagstauglichkeit und Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung im gesamten Frohnauer Zentrum untersucht werden.
Im Rahmen der Auswertung und vor Entscheidung über die möglichen Baumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass mögliche Veränderungen nur dann vorgenommen werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen davon profitieren.
Zugleich ist auf Aspekte des Denkmalschutzes Rücksicht zu nehmen.
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