Auszug - Verhinderung von Visitenkartenwerbung an Kraftfahrzeugen
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Herr Huhn begründet die Empfehlung seitens der CDU-Fraktion sehr ausführlich.
Frau Borsky-Tausch signalisiert Zustimmung zum Antrag.
Auf Nachfrage von Frau Schütz erklärt Herr BzStR Lambert, dass vor 3-4 Jahren eine größere Aktion zur Verhinderung des Anbringens von Werbematerial an Kraftfahrzeugen stattgefunden habe.
Herr Hämmerling gibt weitere Auskünfte zu der damaligen Aktion.
Herr Huhn erwidert auf Nachfrage von Herrn H.-J. Schmidt, dass die Visitenkartenwerbung nur an Kraftfahrzeugen verhindert werden soll. Herr Huhn teilt eine Änderung zur Drucksache mit.
Frau Schütz schlägt vor, dass die CDU-Fraktion einen neuen Antrag einbringen könne.
Herr Hämmerling erklärt auf Nachfragen von Herrn Weichert und Frau Schütz, dass seit 2004 in 3 Fällen durch den Ordnungsdienst Personen beim Anbringen von Visitenkarten an Kraftfahrzeugen habhaft gemacht werden konnten. Das Anbringen von Visitenkarten ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Frau Ohnsorge gibt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zustimmung zum Antrag.
Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch zu einer Änderung der Drucksache. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache Nr. 1345/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass endlich rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um konsequent das Verteilen von Visitenkartenwerbung an Kraftfahrzeugen erfolgversprechend zu ahnden. |
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