Auszug - Zebrastreifen am Zeltinger Platz  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 27.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1273/XVIII Zebrastreifen am Zeltinger Platz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Frank Marten
 
Drucksache-Art:ErsuchenBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Weser begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion und geht zur Verdeutlichung auf die Begründung zur Drucksache ein

Herr Weser begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion und geht zur Verdeutlichung auf die Begründung zur Drucksache ein.

 

Herr Teller spricht sich für die Einführung der Zebrastreifen aus. Probleme sehe er bei der Zustimmung zum 2. Absatz.

 

Herr H.-J. Schmidt erklärt, dass ein Probebetrieb nur Sinn macht, wenn die Burgfrauenstraße keine Vorfahrtsstraße mehr ist. Dieses müsste in das Ersuchen aufgenommen werden. Herr H.-J. Schmidt plädiert für eine Änderung im 2. Absatz.

Anschließend äußert er sich kritisch darüber, dass weder der Verkehrsausschuss noch der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung zur Simulation im letzten Frühjahr eingeladen wurde.

 

Herr von Marschall befürwortet ebenfalls den einjährigen Probebetrieb. Zum 2. Absatz teilt er die Auffassungen von Herrn Teller und Herrn H.-J. Schmidt. Er vertritt die Meinung, dass der 2. Absatz nicht erforderlich sei.

 

Herr Mazatis fragt Herrn BzStR Ruschin, ob bereits eine Anordnung für die Zebrastreifen erfolgt sei.

 

Herr BzStR Ruschin erwidert, dass er auf diese Frage keine verbindliche Aussage geben könne. Hierzu müsse Herr BzStR Lambert um Auskunft gebeten werden.

 

Herr H.-J. Schmidt schlägt vor, nach dem ersten Absatz einen Satz einzufügen.

 

Anschließend diskutieren die Ausschussmitglieder über die eingebrachten Änderungen und beschließen eine absatzweise Abstimmung.

 

1. Absatz:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der Einführung der angeordneten Zebrastreifen am Zeltinger Platz Ecke Burgfrauenstraße vor Umsetzung baulicher Veränderungen mit geeigneten Maßnahmen einen einjährigen Probebetrieb durchzuführen. Insbesondere die Verengung der Fahrbahnen vor Reichelt sollte auf ihre Alltagstauglichkeit und Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung im gesamten Frohnauer Zentrum untersucht werden.

 

einstimmig angenommen

 

2. Absatz:

Für die Zeit des Probebetriebes soll auch die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Burgfrauenstraße in den Zeltinger Platz vorübergehend dahin geändert werden, dass der Verkehr im Zeltinger Platz die Vorfahrt erhält.

 

einstimmig angenommen

 

3. Absatz mit Änderung:

Im Rahmen der Auswertung und vor Entscheidung über mögliche Baumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass mögliche Veränderungen nur dann vorgenommen werden, wenn sich keine Nachteile für ÖPNV oder Fußgänger ergeben.

 

abgelehnt bei Stimmengleichheit (7/7/1)

 

3. Absatz ohne Änderung:

Im Rahmen der Auswertung und vor Entscheidung über mögliche Baumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass mögliche Veränderungen nur dann vorgenommen werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen davon profitieren und nicht einzelne Gruppen benachteiligt werden.

 

mehrheitlich abgelehnt (7/8/0)

 

4. Absatz:

Zugleich ist auf Aspekte des Denkmalschutzes Rücksicht zu nehmen.

 

einstimmig angenommen

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses sprechen sich gegenüber dem federführenden Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung einstimmig dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 1273/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der Einführung der angeordneten Zebrastreifen am Zeltinger Platz Ecke Burgfrauenstraße vor Umsetzung baulicher Veränderungen mit geeigneten Maßnahmen einen einjährigen Probebetrieb durchzuführen. Insbesondere die Verengung der Fahrbahnen vor Reichelt sollte auf ihre Alltagstauglichkeit und Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung im gesamten Frohnauer Zentrum untersucht werden.

 

Für die Zeit des Probebetriebes soll auch die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Burgfrauenstraße in den Zeltinger Platz vorübergehend dahin geändert werden, dass der Verkehr im Zeltinger Platz die Vorfahrt erhält.

 

Zugleich ist auf Aspekte des Denkmalschutzes Rücksicht zu nehmen.

 
 

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