Auszug - Vorklärwerke für Frohnauer Teiche
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H.-J. Schmidt begründet die Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktion. Aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes dürfe Oberflächenwasser nicht ungeklärt in die Teiche eingeleitet werden.
Herr BzStR Lambert erklärt, dass die Teiche in Frohnau keine Teiche, sondern technische Bauwerke sind, die zur Entwässerung dienen.
Herr Zech fügt hinzu, dass auf Veranlassung der Wasserbetriebe ein Fachbüro eine Untersuchung der Regenwasserentwässerung vorgenommen habe. Das Bezirksamt erwarte in ca. 3 Monaten von den Berliner Wasserbetrieben den Bericht.
Herr H.-J. Schmidt und Frau Burk schlagen eine Vertagung für 3 Monate und Herr Lühmann die Erledigung der Drucksache vor. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache – Nr. 1282/XVIII – zu vertagen. |
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