Auszug - Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung umsetzen
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Frau Petters begründet die Überweisung der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) in den Ausschuss dahingehend, dass der Entschließungsantrag ausführlich in diesem Ausschuss beraten wurde und aus diesem Grund die Vorlage zur Kenntnisnahme ebenfalls hier besprochen werden sollte.
Herr Zemke berichtet auf Nachfrage von Frau Petters, dass die Tätigkeit der Ombudsfrau bis zum 30. April 2011 befristet sei.
Herr BzBm Balzer geht auf die Frage von Herrn Brockhausen bezüglich der Bewertung des Aufwandes und der Höhe der Kosten für die Ombudsfrau ein und erläutert, dass der Verwaltungsaufwand gering und die Kosten bisher überschaubar seien, da die Vergütung nur bei Aufwand erfolgt. Frau Petters fragt nach, wann mit der Internetpräsens der Ombudsfrau gerechnet werden kann und plädiert für die Verlängerung des Einsatzzeitraumes über den 30. April 2011 hinaus. Hierzu erklärt Herr Zemke, dass der Internetauftritt seit Sommer 2010 öffentlich sei.
Herr BzBm Balzer teilt die Absicht mit, die Ombudsfrau über den 30. April 2011 weiter zu beschäftigen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme – Drucksache Nr. 0583/XVIII – zur Kenntnis. |
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