Auszug - Neuer Personalausweis - Stand der Vorbereitungen
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Frau Ohnsorge fragt das Bezirksamt nach dem aktuellen Sachstand der neuen Personalausweise, die zum 01.11.2010 eingeführt und ausgegeben werden.
Herr BzStR Ruschin erklärt, dass Herr Skwirawski hierzu genaue Auskünfte geben könne. Er möchte nur darauf hinweisen, dass Bezirke, die sich nicht vorbereitet haben, Schwierigkeiten bekommen werden.
Herr Skwirawski teilt mit, dass im März 2010 Arbeitsgruppen gebildet wurden. Mitarbeiterschulungen begannen im Juni/Juli und seit September läuft ein Praxistest für die neuen Ausweise. Die Koffer des Mobilen Bürgeramtes werden aktualisiert. Die Bearbeitungszeiten in den Bürgerämtern verlängern sich um 6 – 7 Minuten pro Kunden bedingt durch aufwändige Erklärungen bei der papierlosen Bearbeitung der neuen Ausweisanträge. Die Kassen in den Bürgerämtern werden abgeschafft. Das Kassenpersonal wird an den Beratungsplätzen mit eingesetzt und die Gebühren werden jetzt direkt von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kassiert. Alle alten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Für den neuen Ausweis wird eine Gebühr von 28,80 € erhoben, ermäßigt 22,80 €. In der Herstellung kostet der Ausweis bei der Bundesdruckerei 22,80 €. Empfänger von Hartz IV oder Grundsicherung erhalten den Ausweis kostenlos.
Frau Ohnsorge fragt nach der Absicherung der Mitarbeiter, die Bargeld einnehmen.
Herr BzStR Ruschin erwidert, dass er aus Sicherheitsgründen keine Antwort geben könne.
Des Weiteren teilt Herr Skwirawski mit, dass für einen Pass eine Gebühr von 59 € erhoben wird und eine Gültigkeit von 10 Jahren hat. Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr kostet der Pass 37,50 € und hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Abschließend erklärt Herr Skwirawski, dass bei der Bezahlung der Gebühren eine EC-Karte favorisiert wird. Die Öffentlichkeit wird hierzu über die Presse unterrichtet.
Herr H.-J. Schmidt fragt, ob bei Hartz IV- oder Grundsicherungsempfängern der neue Ausweis vor Ablauf ebenfalls ausgestellt werden müsse.
Herr Skwirawski erklärt, dass es keine Grundlage gäbe, dies zu verweigern.
Herr BzStR Ruschin teilt abschließend mit, dass eine SMS-Benachrichtigung für die Bürger in Reinickendorf nicht benötigt wird.
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