Auszug - Beratung zur Drucksache 0930/XVIII-8
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Auf Nachfragen von Frau Ohnsorge geht zunächst Herr BzStR Ruschin auf die Auswirkungen der Kosten- und Leistungsrechnung sowie auf die Bemessung der Arbeit des AOD (Allgemeiner Ordnungsdienst) ein.
Zu den zwei freien Stellen und dessen Nachbesetzungen erklärt Herr Zamzow, dass im Jahr 2010 dem Bezirk vom Senat ein Kontingent von 3,74 Außeneinstellungen bewilligt wurde. Aus diesem Kontingent kann die Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten jetzt eine Stelle durch Außeneinstellung nachbesetzen. Eine weitere vakante Stelle im AOD kann im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf 2 Jahre nachbesetzt werden. Für die Einarbeitung muss ein 11-12wöchiger Kurs absolviert werden. Bei einer anderen Nachbesetzung im Fachbereich der Bürgerämter hat das ZeP (Zentrale Pesonalüberhangmanagement) fünf Kandidaten benannt, die aufgrund von Urlaub nicht erscheinen konnten. Die Bestätigung vom ZeP, dass keine geeignete Personalüberhangskraft gefunden wurde, liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund könne noch keine Ausschreibung für eine Außeneinstellung erfolgen.
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