Auszug - Alkoholverzehr in der Öffentlichkeit
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Herr Leschnitzer begründet die Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktion.
Auf Nachfrage von Frau Walk erklärt Herr BzStR Ruschin, dass 2005 das Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen aus dem Berliner Straßengesetz genommen wurde. Das Gesetz wurde an keiner anderen Stelle wieder eingeführt. Das Bezirksamt könne für andere Bereiche in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Verbote aussprechen. Die Verbotsregelung ist im Grünanlagengesetz festgeschrieben.
Die Ausschussmitglieder diskutieren ausführlich über eine neue gesetzliche Regelung im Hinblick auf ein Alkoholverbot im öffentlichen Straßenland und dessen Umsetzung.
Nach Abschluss der Diskussion erklären die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihrerseits, dass sie nicht gegen den Antrag seien, sich aber bei der Abstimmung enthalten werden. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen einstimmig (6/0/7), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 1243/XVIII – anzunehmen. |
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