Auszug - Fällungen im Fließtal
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Herr von Marschall begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion. Hierbei führt er aus, dass im Fließtal Fällungen vorgenommen wurden, obwohl die Brutperiode bereits begonnen hatte. Er fragt das Bezirksamt, aus welchen Gründen die Fällungen nicht in der Fällperiode vorgenommen werden konnten. Des Weiteren äußert er, dass Fällungen außerhalb der Fällperiode dokumentiert werden müssten.
Herr BzStR Lambert erklärt, dass die Baumfällungen aus Verkehrssicherheitsgründen vorgenommen wurden. Zusätzlich habe das Bezirksamt die Witterungsbedingungen genutzt, um Sträucher auf Stock zu setzen und somit im Fließ größere Sichtfenster geschaffen wurden. Des Weiteren erklärt Herr BzStR Lambert, dass jeder gefällte Baum vom Garten- und Straßenbauamt dokumentiert werde.
Herr Zech berichtet, dass eine erneute Prüfung von 146 Bäumen vorgenommen werden musste. Von den 146 Bäumen mussten lediglich 6 Bäume gefällt werden. Diese standen unmittelbar am Steg in Schräglage und wiesen Pilzbefall auf.
Herr Dr. Faensen-Thiebes fragt, welcher Zeitraum zwischen der Meldung der beschädigten Bäume und der Auftragsvergabe lag. Des Weiteren merkt er an, dass man die Schräglage der Bäume schon früher hätte erkennen müssen.
Herr Huhn weist darauf hin, dass das Bezirksamt sich ein Zeitfenster für eine Auftragsvergabe setzt.
Herr Zech erklärt, dass sich die 6 Bäume am Stegrand befanden und die Wege im Fließ sicher sein müssen. Die Fällung der Bäume erfolgte aus Verkehrssicherheitsgründen.
Herr Lühmann geht davon aus, dass das Bezirksamt die Naturschutzverbände informiert, wenn es erforderlich sei.
Herr BzStR Lambert sieht ein Problem darin, im Vorfeld 8-10 Naturschutzverbände zu informieren, wenn notwendige Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen vorgenommen werden müssen.
Herr Zech erklärt auf Nachfrage von Herrn Dr. Faensen-Thiebes, dass der gesamte Bestand von 592 Bäumen überprüft wurde. 146 Bäume mussten erneut geprüft werde, so dass die gesamte Überprüfung erst Anfang Mai abgeschlossen war. Herr Zech beteuert, dass er seine Berufung und seine Verpflichtung darin sehe, Bäume zu schützen. Außerdem betont er, dass in 20 Jahren noch nie gravierende Fehler begangen wurden.
Herr Dr. Faensen-Thiebes erinnert an die versehentliche Fällung der Erlengruppe im Tegeler Fließ.
Bezüglich der Sträucher erklärt Herr Zech, dass den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden sollte, tiefer in das Fließ schauen zu können.
Herr von Marschall betont, dass niemandem vorgeworfen wird, willkürlich gegen den Naturschutz vorzugehen. Das Fließ habe in Reinickendorf eine große Bedeutung und aus diesem Grund hält er den Antrag aufrecht. Er erklärt, dass es den Bürgerinnen und Bürgern schwer vermittelbar ist, dass man sich zwar vier Monate Zeit zur weiteren Prüfung nehmen kann, nach Abschluss der Prüfung die Gefahr aber über Nacht plötzlich so akut ist, dass binnen 24 Stunden gefällt werden muss.
Herr BzStR Lambert erläutert, dass alle Vorgehensweisen im Bezirksamt in großer Verantwortung geschehen. Sobald es visuelle Anhaltspunkte für die Beschädigung eines Baumes gibt, wird dieser vom Bezirksamt überprüft und gegebenenfalls beseitigt.
Frau Wiese beantragt die Abstimmung der Drucksache. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen mehrheitlich (2/7/4), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 1180/XVIII – abzulehnen. |
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