Auszug - Auf Antrag der CDU-Fraktion: Beschluss des Deutschen Bundestages zu der Neuordnung des JobCenters a) Zukunft des Jobbeirats
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Frau Skrobek begründet und erläutert die Aufnahme des Besprechungspunktes seitens der antragstellenden Faktion.
Herr BzStR Höhne bittet um Verständnis, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Er könne lediglich mitteilen, dass am 17.06.2010 eine Gesetzesänderung im Bundestag bezüglich der JobCenter beschlossen wurde. Nach dem Bundestag muss auch noch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Er gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung nach der Sommerpause in Kraft treten wird. Infolge wird es Rahmen- und Einzelvereinbarungen geben. Für Kunden und Mitarbeiter werde es keine Veränderungen geben. Es müsse noch geklärt werden, ob es in Zukunft 12 JobCenter oder 1 JobCenter mit 12 Außenstellen geben wird.
Auf Nachfrage von Herrn Lechnitzer erklärt Herr BzStR Höhne, dass er bezüglich des Beirates momentan keine Aussage treffen kann.
Frau Skrobek schlägt vor, eine Empfehlung vom Ausschuss einzubringen.
Frau Hiller-Ewers teilt den Vorschlag von Frau Skrobek nicht. Es müsse abgewartet werden, welche Vorgaben der Bundesrat herausgeben wird. Nach der Sommerpause könnte es dann ggf. einen gemeinsamen Antrag zum Erhalt der Parteienbeteiligung im Jobbeirat geben.
Herr BzStR Höhne erklärt, dass er zum Thema Neuordnung der JobCenter, sofern neue Erkenntnisse vorliegen, stets berichten werde.
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