Auszug - Erneuerung und Verbesserung der Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße
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Herr
Prof. Dr. Wistuba dankt für die Einladung und stellt sich und seine Arbeit dem
Ausschuss vor. In
einer erweiterten Stellungnahme (siehe Anlage) nimmt er Bezug auf sein
Gutachten und geht dabei u. a. auf folgende Punkte ein:
-
Abschnitt
Maximiliankorso bis Ortwinstraße -
Abschnitt
Ortwinstraße bis Einmündungsbereich in die Neubrückerstraße -
Einmündungsbereich
Neubrückerstraße §
Zustand
der Alemannenstraße und Empfehlung zu den geplanten Ausbaumaßnahmen -
Straßenart
und Zuordnung des Fahrbahnaufbaus zu einer Bauklasse -
Wahl
der Bauweise und Entwässerungssystems -
Gehwege §
Vorschlag
zur Gestaltung der Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich §
Neueinstufung
der Alemannenstraße nach Ausführung der geplanten Ausbaumaßnahmen durch das
Bezirksamt. Herr
Prof. Dr. Großhans stellt sich und seine Arbeit dem Ausschuss vor. Anhand
einer PowerPoint-Präsentation berichtet er über die Erstellung des Gutachtens
für das Bezirksamt Reinickendorf und geht dabei u. a. auf folgende Punkte ein:
-
Netzrisse -
Asphaltausbrüche -
großflächige
Asphaltablösungen -
Bordauftrittshöhe
-
Asphalt 2-6 cm -
Pflaster 10 cm -
Völlig
zerfallener Magerbeton 12 cm §
Ergebnisse
der Durchbiegung §
Bemessung
für Bauklasse -
Bemessung
der zusätzlich aufzutragenden Asphaltschicht Bauklasse IV
9 cm Bauklasse V
5 cm Bauklasse VI
keine neue Schicht
-
Partielle
Instandhaltung · Nutzungsdauer · Nachteile Herr
St. Schmidt bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Großhans und Herrn Prof. Dr.
Wistuba für die detaillierten Ausführungen. Die
Ausschussmitglieder stellen folgende Fragen an Herrn Prof. Dr. Großhans: 1. Tragschichtdauer
nach der Erneuerung der Alemannenstraße? 2. Welche
Alternative gäbe es zur Asphaltschicht? 3. Lässt
sich die Versiegelung durch Asphalt rückgängig machen? 4. Wie
wird der Vorschlag von Herrn Prof. Dr. Wistuba zur Entwässerung bewertet? Die
Fragen werden wie folgt von ihm beantwortet: zu
1. Die Tragschichtdauer wäre bis zu 60
Jahre. zu
2. Eine Asphaltschicht habe die
Vorteile gegenüber den anderen Schichten, dass die Lebensdauer erheblich länger
sei und weniger Lärm verursache. zu 3. Der Rückbau einer Versiegelung von Asphalt könne vorgenommen
werden, wäre aber mit einem erheblich Aufwand und hohen Kosten verbunden. zu 4. Zu dem Vorschlag kann er keine Stellung beziehen, da die Prüfung
der Entwässerung nicht sein Auftrag war. Die
Ausschussmitglieder stellen folgende Fragen an Herrn Prof. Dr. Wistuba: 1. Wie
lautete der exakte Auftrag bezüglich der Erstellung des Gutachtens? 2. Wurde
das Gutachten aufgrund einer Begehung der Straße von nur einer Stunde erstellt? 3. Wie
soll sich die Alemannenstraße als Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) in
das Bild in Frohnau einfügen? 4. Wie
konnte in einer Stunde festgestellt werden, wie hoch das Verkehrsaufkommen in
der Straße sei? 5. Weshalb
wurden keine Probebohrungen für das Gegengutachten entnommen? 6. Lässt
sich die Versiegelung durch Asphalt rückgängig machen? 7. Wäre
die Wiederverwendung der Kleinsteinpflaster der Alemannenstraße möglich? die
er wie folgt beantwortet: zu
1. Es sollte eine unabhängige
Stellungnahme zur Alemannenstraße gefertigt werden. zu 2. Die visuelle Bestandsaufnahme erfolgte durch eine einstündige
Begehung, alles weitere war aus den Unterlagen vom Bezirksamt und Herrn Thomas
Dannenberg ersichtlich. zu 3. Die Straße könnte ein verkehrsberuhigter Bereich werden. Die
Umwandlung in eine Spielstraße war nur ein Vorschlag. zu 4. Seines Erachtens sei die Alemannenstraße eine Anliegerstraße. Dies
widerspreche jedoch der Planung des Bezirksamtes. Er plädiert für eine erneute
Verkehrszählung. zu 5. Seitens des Bezirksamtes wurden bereits Probebohrungen
vorgenommen und ihm zur Auswertung zur Verfügung gestellt. zu 6. Der Rückbau einer Versiegelung von Asphalt könne vorgenommen
werden, wäre aber mit einem erheblich Aufwand und hohen Kosten verbunden. Er würde davon Abstand nehmen. zu 7. Das Kleinsteinpflaster könne erneut verwendet werden. Es
folgt eine kurze Debatte zwischen Herrn Prof. Dr. Großhans und Herrn Prof. Dr.
Wistuba zu ihren Gutachten und deren Differenzen. Herr
BzStR Lambert bedankt sich für die gutachterlichen Stellungnahmen und erklärt,
dass er sich in seiner Arbeit bestätigt sieht. Anschließend geht er auf die
Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Wistuba ein. Herr
Hirschfeld nimmt Bezug auf den Abschnitt Maximiliankorso bis Ortwinstraße und
berichtet, dass 60 % der Asphaltschicht derzeit erneuert werden müssen. Eine
Ausbesserung der Asphaltschicht würde in den kommenden 20 Jahren Kosten in Höhe
von ca. 125.000 € verursachen. Eine vollständige Sanierung käme im
Vergleich mit Kosten i. H. v. 100.000 € preiswerter. Weiter
begründet er die Bevorzugung der Variante 2.1 dahingehend, dass diese eine Gesamtkostenreduzierung
von 150.000 € beinhaltet. Auf
die Frage nach der Wiederverwendung von Kleinsteinpflaster erklärt er, dass
dieses dafür aufwendig bearbeitet werden müsse und erhebliche Kosten
verursachen würde. Eingehend
auf die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Wistuba bezüglich der Entwässerung
entgegnet Herr Hirschfeld, dass nach Prüfung festgestellt wurde, dass das gesamte
Regenwasser nicht von der Straße versickert werden kann. Hierzu werde ein
Regenablauf benötigt, um die ordnungsgemäße Entwässerung der Straße zu
gewährleisten. Herr
Dr. Duus plädiert dafür, den Straßenabschnitt zwischen Maximiliankorso und
Ortwinstraße aufgrund des guten Zustandes aus der Baumaßnahme heraus zu nehmen. Weiter
erhebt er diverse Vorwürfe gegen das Bezirksamt, denen Herr BzStR Lambert
vehement widerspricht. Herr
Neumann appelliert an das Bezirksamt, nicht überstürzt zu handeln und alle in
der heutigen Sitzung genannten Anregungen zu berücksichtigen. Die
Fraktionen geben ihre Stellungnahmen zur Thematik Alemannenstraße und deren
Beratung in den Ausschusssitzungen ab. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen
mehrheitlich (7/6/1), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die
Beschlussempfehlung – Drucksache Nr. 1041/XVIII – mit folgenden Änderungen: Nr. 3 Begründung: Die Absätze 1
bis 3 auf Seite 2 der Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung werden wie folgt
ersetzt: Durch
im Rahmen der Anliegerinformation und -beteiligung vorgebrachte und
berücksichtigte Vorschläge sowie durch Reduzierung der Regenentwässerung
verringern sich die Gesamtbaukosten um 255.000 EUR von 1,5 Mio. EUR auf 1,24
Mio. EUR. Der
Anteil der Beitragspflichtigen der als Anliegerstraße eingeordneten
Alemannenstraße wird sich dadurch entgegen der im Informationsschreiben
genannten 981.000 EUR auf etwa 806.000 EUR reduzieren. Unter
Berücksichtigung der Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke
verringert sich dieser Betrag auf 772.000 EUR. Nr. 5 Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der
aufgeführte Satz unter Nr. 5 auf Seite 2 der Anlage zur Vorlage zur
Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt: Voraussichtliche Einnahmen von
772.000 EUR. zuzustimmen. Die Mitglieder des Ausschusses für
Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Drucksache Nr. 1041/XVIII
per Dringlichkeit in die nächste Sitzung der BVV am 30.06.2010 einzubringen. |
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