Auszug - Erneuerung und Verbesserung der Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 22.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:45 Anlass: Sondersitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
1041/XVIII Erneuerung und Verbesserung der Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr

Herr Prof. Dr. Wistuba dankt für die Einladung und stellt sich und seine Arbeit dem Ausschuss vor.

 

In einer erweiterten Stellungnahme (siehe Anlage) nimmt er Bezug auf sein Gutachten und geht dabei u. a. auf folgende Punkte ein:

 

  • Am 07.01.2010 erhielt die TSW in der ITUBS (Transferzentrum Straßenwesen in der Innovationsgesellschaft Technische Universität Braunschweig mbH) von Herrn Thomas Dannenberg den Auftrag, ein Gegengutachten zu erstellen
  • zur Verfügung standen die Unterlagen von Herrn Thomas Dannenberg und dem Bezirksamt Reinickendorf
  • Visuelle Zustandsaufnahme der Alemannenstraße

-          Abschnitt Maximiliankorso bis Ortwinstraße

-          Abschnitt Ortwinstraße bis Einmündungsbereich in die Neubrückerstraße

-          Einmündungsbereich Neubrückerstraße

§         Zustand der Alemannenstraße und Empfehlung zu den geplanten Ausbaumaßnahmen

-          Straßenart und Zuordnung des Fahrbahnaufbaus zu einer Bauklasse

-          Wahl der Bauweise und Entwässerungssystems

-          Gehwege

§         Vorschlag zur Gestaltung der Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich

§         Neueinstufung der Alemannenstraße nach Ausführung der geplanten Ausbaumaßnahmen durch das Bezirksamt.

 

 

 

Herr Prof. Dr. Großhans stellt sich und seine Arbeit dem Ausschuss vor.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation berichtet er über die Erstellung des Gutachtens für das Bezirksamt Reinickendorf und geht dabei u. a. auf folgende Punkte ein:

 

  • Lageplan der Alemannenstraße
  • Vorhandener Oberflächenzustand

-          Netzrisse

-          Asphaltausbrüche

-          großflächige Asphaltablösungen

-          Bordauftrittshöhe

  • Nach Abschlussdokumentation der BOLAB

-          Asphalt   2-6 cm

-          Pflaster   10 cm

-          Völlig zerfallener Magerbeton   12 cm

§         Ergebnisse der Durchbiegung

§         Bemessung für Bauklasse

-          Bemessung der zusätzlich aufzutragenden Asphaltschicht

Bauklasse IV   9 cm

Bauklasse V    5 cm

Bauklasse VI   keine neue Schicht

  • Alternative zur Erneuerung

-          Partielle Instandhaltung

·       Nutzungsdauer

·       Nachteile

 

Herr St. Schmidt bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Großhans und Herrn Prof. Dr. Wistuba für die detaillierten Ausführungen.

 

Die Ausschussmitglieder stellen folgende Fragen an Herrn Prof. Dr. Großhans:

 

1.    Tragschichtdauer nach der Erneuerung der Alemannenstraße?

2.    Welche Alternative gäbe es zur Asphaltschicht?

3.    Lässt sich die Versiegelung durch Asphalt rückgängig machen?

4.    Wie wird der Vorschlag von Herrn Prof. Dr. Wistuba zur Entwässerung bewertet?

 

Die Fragen werden wie folgt von ihm beantwortet:

 

zu 1.    Die Tragschichtdauer wäre bis zu 60 Jahre.

zu 2.    Eine Asphaltschicht habe die Vorteile gegenüber den anderen Schichten, dass die Lebensdauer erheblich länger sei und weniger Lärm verursache.

zu 3.    Der Rückbau einer Versiegelung von Asphalt könne vorgenommen werden, wäre aber mit einem erheblich Aufwand und hohen Kosten verbunden.

zu 4.    Zu dem Vorschlag kann er keine Stellung beziehen, da die Prüfung der Entwässerung nicht sein Auftrag war.

 

 

Die Ausschussmitglieder stellen folgende Fragen an Herrn Prof. Dr. Wistuba:

 

1.    Wie lautete der exakte Auftrag bezüglich der Erstellung des Gutachtens?

2.    Wurde das Gutachten aufgrund einer Begehung der Straße von nur einer Stunde erstellt?

3.    Wie soll sich die Alemannenstraße als Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) in das Bild in Frohnau einfügen?

4.    Wie konnte in einer Stunde festgestellt werden, wie hoch das Verkehrsaufkommen in der Straße sei?

5.    Weshalb wurden keine Probebohrungen für das Gegengutachten entnommen?

6.    Lässt sich die Versiegelung durch Asphalt rückgängig machen?

7.    Wäre die Wiederverwendung der Kleinsteinpflaster der Alemannenstraße möglich?

 

die er wie folgt beantwortet:

 

zu 1.    Es sollte eine unabhängige Stellungnahme zur Alemannenstraße gefertigt werden.

zu 2.    Die visuelle Bestandsaufnahme erfolgte durch eine einstündige Begehung, alles weitere war aus den Unterlagen vom Bezirksamt und Herrn Thomas Dannenberg ersichtlich.

zu 3.    Die Straße könnte ein verkehrsberuhigter Bereich werden. Die Umwandlung in eine Spielstraße war nur ein Vorschlag.

zu 4.    Seines Erachtens sei die Alemannenstraße eine Anliegerstraße. Dies widerspreche jedoch der Planung des Bezirksamtes. Er plädiert für eine erneute Verkehrszählung.

zu 5.    Seitens des Bezirksamtes wurden bereits Probebohrungen vorgenommen und ihm zur Auswertung zur Verfügung gestellt.

zu 6.    Der Rückbau einer Versiegelung von Asphalt könne vorgenommen werden, wäre aber mit einem erheblich Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Er würde davon Abstand nehmen.

zu 7.    Das Kleinsteinpflaster könne erneut verwendet werden.

 

Es folgt eine kurze Debatte zwischen Herrn Prof. Dr. Großhans und Herrn Prof. Dr. Wistuba zu ihren Gutachten und deren Differenzen.

 

Herr BzStR Lambert bedankt sich für die gutachterlichen Stellungnahmen und erklärt, dass er sich in seiner Arbeit bestätigt sieht. Anschließend geht er auf die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Wistuba ein.

 

Herr Hirschfeld nimmt Bezug auf den Abschnitt Maximiliankorso bis Ortwinstraße und berichtet, dass 60 % der Asphaltschicht derzeit erneuert werden müssen. Eine Ausbesserung der Asphaltschicht würde in den kommenden 20 Jahren Kosten in Höhe von ca. 125.000 € verursachen. Eine vollständige Sanierung käme im Vergleich mit Kosten i. H. v. 100.000 € preiswerter.

Weiter begründet er die Bevorzugung der Variante 2.1 dahingehend, dass diese eine Gesamtkostenreduzierung von 150.000 € beinhaltet.

Auf die Frage nach der Wiederverwendung von Kleinsteinpflaster erklärt er, dass dieses dafür aufwendig bearbeitet werden müsse und erhebliche Kosten verursachen würde.

Eingehend auf die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Wistuba bezüglich der Entwässerung entgegnet Herr Hirschfeld, dass nach Prüfung festgestellt wurde, dass das gesamte Regenwasser nicht von der Straße versickert werden kann. Hierzu werde ein Regenablauf benötigt, um die ordnungsgemäße Entwässerung der Straße zu gewährleisten.

 

Herr Dr. Duus plädiert dafür, den Straßenabschnitt zwischen Maximiliankorso und Ortwinstraße aufgrund des guten Zustandes aus der Baumaßnahme heraus zu nehmen.

Weiter erhebt er diverse Vorwürfe gegen das Bezirksamt, denen Herr BzStR Lambert vehement widerspricht.

 

Herr Neumann appelliert an das Bezirksamt, nicht überstürzt zu handeln und alle in der heutigen Sitzung genannten Anregungen zu berücksichtigen.

 

Die Fraktionen geben ihre Stellungnahmen zur Thematik Alemannenstraße und deren Beratung in den Ausschusssitzungen ab.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich (7/6/1), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Beschlussempfehlung – Drucksache Nr. 1041/XVIII – mit folgenden Änderungen:

 

Nr. 3    Begründung:

 

Die Absätze 1 bis 3 auf Seite 2 der Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung werden wie folgt ersetzt:

 

Durch im Rahmen der Anliegerinformation und -beteiligung vorgebrachte und berücksichtigte Vorschläge sowie durch Reduzierung der Regenentwässerung verringern sich die Gesamtbaukosten um 255.000 EUR von 1,5 Mio. EUR auf 1,24 Mio. EUR.

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen der als Anliegerstraße eingeordneten Alemannenstraße wird sich dadurch entgegen der im Informationsschreiben genannten 981.000 EUR auf etwa 806.000 EUR reduzieren.

 

Unter Berücksichtigung der Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke verringert sich dieser Betrag auf 772.000 EUR.

 

Nr. 5    Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Der aufgeführte Satz unter Nr. 5 auf Seite 2 der Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt:

 

            Voraussichtliche Einnahmen von 772.000 EUR.

 

zuzustimmen.

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Drucksache Nr. 1041/XVIII per Dringlichkeit in die nächste Sitzung der BVV am 30.06.2010 einzubringen.

 
 

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