Auszug - Bezirkliche Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzes
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Frau Ohnsorge begründet und erläutert, aus welchen Gründen die Vorlage zur Kenntnisnahme seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss überwiesen wurde. Sie fragt nach weiteren Möglichkeiten zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes.
Herr BzStR Ruschin erläutert den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zur Kenntnisnahme und geht in seinen weiteren Ausführungen auf die Rahmenarbeitszeitenregelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) und dem Meinungsbild der Bezirksstadträte für Ordnungsämter von Berlin ein.
Frau Elliesen erklärt, dass am 07.05.2010 eine Sitzung mit den zuständigen Bezirksstadträten für Ordnungsämter und Herrn Staatssekretär Freise stattfand. Am 14.05.2010 wurde im Amtsblatt der Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Der Beschluss trat rückwirkend zum 01.05.2010 in Kraft. Der AOD könne nur bei Kontrollen von Verkaufsstellen in Zivilkleidung auftreten.
Es wurden Kontrollen in Zivilkleidung bei insgesamt 28 unterschiedlichen Verkaufsstellen am 28.05.2010, 03.06.2010, 04.06.2010, 11.06.2010 und 18.06.2010 vorgenommen. Bei den Kontrollen gegen Verstöße des Jugendschutzgesetzes sei das Ergebnis für den Bezirk Reinickendorf beruhigend. Einen Vorfall gab es im Märkischen Viertel. Das Hauptproblem läge bei der Weitergabe von Alkohol an Jugendliche außerhalb des Geschäftes.
Auf Nachfrage von Herrn H.-J. Schmidt erklärt Frau Elliesen, dass ebenso bei Großmärkten (Edeka, Reichelt usw.) kontrolliert werde.
Frau Ohnsorge dankt Herrn BzStR Ruschin und Frau Elliesen für die Informationen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme – Drucksache Nr. 0752/XVIII – zur Kenntnis. |
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