Auszug - Erneuerung und Verbesserung der Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße vertagt am: 02.03.2010, 16.03.2010, 04.05.2010, 18.05.2010  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1041/XVIII Erneuerung und Verbesserung der Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr St

Herr BzStR Lambert geht in seinen Ausführungen auf den bisherigen Verlauf der Beratungen und dabei besonders auf folgende Punkte ein:

 

  • Schriftverkehr zwischen Herrn Th. Dannenberg, Herrn Prof. Dr. Wistuba und dem Bezirksamt,
  • Beschluss der BVV Reinickendorf, die Alemannenstraße in die Investitionsplanung aufzunehmen,
  • Erhaltung der Substanz der Alemannenstraße langfristig sichern,
  • Investitionsmittel nur für den Ausbau der Alemannenstraße vorhanden,
  • Entlastung der Anwohner in Höhe von bisher 20% durch neue Planungen erreicht,
  • Kosten für die Anwohner in Höhe von 10,50 € pro m²,
  • Landesdenkmalamt habe sich bisher noch nicht dazu geäußert, ob die Entwässerung der Straße unter Denkmalschutz fällt.

Sollte dies aber der Fall sein, wären Änderungen an der Entwässerung dennoch möglich.

 

Herr Neumann berichtet über seine Erkenntnisse bezüglich der Entwässerung der Alemannenstraße und geht dabei auf die Faktoren Straßenbelag und Denkmalschutz ein.

Er bezieht sich auf das Straßenausbaubeitrags- und Denkmalschutzgesetz und erklärt, dass aufgrund dieser Gesetze bei Baumaßnahmen im Denkmalschutzbereich die Verwaltung die Kosten für den Mehraufwand übernehmen und das Denkmal in der vorliegenden Form erhalten werden müsse.

Er verweist auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen, die für das Bezirksamt entstehen könnten, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden sollten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Collé geht Herr BzStR Lambert auf sein Schreiben vom 27.04.2010 an Herrn Prof. Dr. Wistuba ein und erklärt, dass er keinen Druck bezüglich der Abgabe des Gegengutachtens ausüben, sondern lediglich den Bearbeitungsstand abfragen wollte.

Bezugnehmend auf die Entwässerung der Alemannenstraße teilt er aufgrund einer Äußerung eines Anwohners mit, dass die problemlose Versickerung des Wassers auf die derzeitig poröse Straße zurückzuführen sei. Ebenfalls sei die geplante Asphaltierung der Alemannenstraße mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen.

 

Frau Schwarz erläutert die neuen Kosten pro m² für die Anwohner der Alemannenstraße.

Zu Beginn der Planungen betrugen die Gesamtkosten 857.000 €, dies entspricht 12,80 € pro m². Unter anderem durch die Umplanung der Entwässerung (Kosten auf 440.000 € reduziert) sind die Gesamtkosten auf 806.000 € gesunken. Daraus ergeben sich die neuen Kosten für die Anwohner in Höhe von 10,50 € pro m².

 

Aufgrund der Tatsache, dass das Gegengutachten noch nicht vorliegt, unterbreitet Herr Collé den Vorschlag, die TOP 3.1 bis 3.4 zu vertagen.

Herr BzStR Lambert weist darauf hin, dass er für die Investitionsmaßnahme eine zeitnahe Entscheidung der BVV benötigt.

 

Herr H.-J.  Schmidt bittet um eine neue Vorlage zur Beschlussfassung, damit die BVV über die aktuellen Kosten abstimmen kann.

 

Herr BzStR Lambert bittet um positive Beschlussfassung der BVV.

Er erklärt, dass andere Beträge zustande gekommen seien, weil Anregungen der Anwohner bei der Planung aufgenommen wurden.

 

Herr Morgenroth teilt mit, dass am 17.06.2010 um 19:30 Uhr im Centre Bagatelle eine Informationsveranstaltung zum Thema „dezentrale Entwässerung“ stattfindet.

 

Bezugnehmend auf die angegebenen 10,50 € pro m² erklärt Herr Dr. Duus, dass er nach seiner Berechnung 20 € pro m² zahlen müsse.

Er unterbreitet diverse Vorschläge, wie die Kosten für die Baumaßnahme verringert werden könnten.

 

Herr Peter Dannenberg gibt bekannt, dass laut den vorausgegangenen Untersuchungen der Ausbau der Alemannenstraße durchgeführt werden müsse. Zudem sei die Investition objektbezogen und könne nicht für andere Maßnahmen verwendet werden. Er spricht sich seitens der CDU-Fraktion dafür aus, in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen.

 

Hierzu entgegnet Herr Hauschild, dass das Bezirksamt planungs- und finanztechnisch den Beschluss in der BVV-Sitzung am 30.06.2010 als letzten Termin anstrebe.

Diesbezüglich unterbreitet er den Vorschlag, insofern das Gutachten bis Mitte Juni 2010 vorliege, eine weitere Ausschusssitzung am 22.06.2010 einzuberufen. Somit spräche einer Beratung unter Einbeziehung des Gegengutachtens nichts entgegen und es könnte ein Beschluss rechtzeitig zur BVV-Sitzung am 30.06.2010 gefällt werden.

 

Herr St. Schmidt erklärt, im Falle, dass die Beschlüsse zur Alemannenstraße in der heutigen Sitzung gefällt werden, diese per Dringlichkeit in die BVV-Sitzung am 09.06.2010 einbringen zu wollen.

Sollte bis zum 09.06.2010 doch noch das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wistuba vorliegen, könnte die Beschlussvorlage immer noch in einen einzuberufenden Bauausschuss (Sondersitzung 22.06.2010) überwiesen werden. Dieses Verfahren würde in der Sache dem Vorschlag von Herrn Hauschild nicht entgegenstehen, jedoch dem Gutachter ein klares Signal geben und eine Frist setzen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Herr St. Schmidt lässt über die Vertagung der Drucksache Nr. 1041/XVIII abstimmen:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich (6/7/0), die Vertagung der Beratung abzulehnen.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich (7/5/1), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, der Vorlage zur Beschlussfassung – 1041/XVIII – mit folgenden Änderungen:

 

Nr. 3    Begründung:

 

Die Absätze 1 bis 3 auf Seite 2 der Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung werden wie folgt ersetzt:

 

Durch im Rahmen der Anliegerinformation und -beteiligung vorgebrachte und berücksichtigte Vorschläge sowie durch Reduzierung der Regenentwässerung verringern sich die Gesamtbaukosten um 255.000 EUR von 1,5 Mio. EUR auf 1,24 Mio. EUR.

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen der als Anliegerstraße eingeordneten Alemannenstraße wird sich dadurch entgegen der im Informationsschreiben genannten 981.000 EUR auf etwa 806.000 EUR reduzieren.

 

Unter Berücksichtigung der Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke verringert sich dieser Betrag auf 772.000 EUR.

 

Nr. 5    Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Der aufgeführte Satz unter Nr. 5 auf Seite 2 der Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt:

 

            Voraussichtliche Einnahmen von 772.000 EUR.

 

zuzustimmen.

 
 

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