Auszug - Naturpark Schönholz
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Herr
von Marschall fragt nach, was das Bezirksamt unternehmen wird, um die Verwertung
des Geländes mit dem Ziel einer Bebauung durch den Eigentümer Vivico zu
verhindern. Herr
BzStR Lambert erklärt, dass aufgrund der Kennzeichnung als Güterbahnhof
momentan keine Nutzung des Geländes als Baufläche vorgesehen sei. Des Weiteren
müsse sich Vivico bei einer Bauplanung mit dem Bezirksamt ins Benehmen setzen
und klären, was mit der Fläche passieren soll. Sollte das Gelände von Vivico
verkauft werden, müsse der neue Eigentümer ebenfalls bei einer Bauplanung mit
dem Bezirksamt in Kontakt treten. Auf
die Frage von Frau Koch, ob das Bezirksamt die Möglichkeit habe, das Gelände
beim Verkauf durch Vivico zu erwerben, entgegnet Herr BzStR Lambert, dass ein
Rückkauf auf Senatsebene fast ausgeschlossen sei. Herr
von Marschall fragt nach. ob es möglich sei, dass die Fläche wieder in den
Ausgleichstopf für Baumaßnahmen an anderer Stelle aufgenommen werden kann und
verweist auf die Altlasten-Problematik. Frau
Wiese unterbreitet den Vorschlag, sich mit der Thematik erneut zu beschäftigen,
wenn eine Bauplanung für das Gelände dem Bezirksamt vorliegt. Herr
Dannenberg verliest die Antwort des Senats zur Frage 2 der Kleinen Anfrage
16/14 074 des Abgeordneten Stefan Ziller. Es
folgt eine kurze Diskussion über die Konsequenzen aus der Antwort, in der
steht, dass das Gelände nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden könne.
Dies beinhalte, dass die Erhaltung des Naturparks Schönholz nicht mehr
gewährleistet sei. Herr
H.-J. Schmidt unterbreitet den Vorschlag ein Ersuchen zu erstellen, in dem
sichergestellt wird, dass vom Bezirksamt keine Baugenehmigung nach § 34 BauGB
für das Gelände erteilt wird. Es
herrscht bei den Ausschussmitglieder Einigkeit, dass eine Bebauung des Geländes
ohne Einbeziehung der BVV verhindert werden soll. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung nehmen die –
Drucksache Nr. 0877/XVIII – zur Kenntnis. |
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