Auszug - Naturpark Schönholz  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Greenwichpromenade
Ort: 13507 Berlin
0877/XVIII Naturpark Schönholz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Heiner von Marschall
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Wirtschaft und Bauen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr von Marschall fragt nach, was das Bezirksamt unternehmen wird, um die Bebauung des Geländes durch den Eigentümer Vivico zu verhindern

Herr von Marschall fragt nach, was das Bezirksamt unternehmen wird, um die Verwertung des Geländes mit dem Ziel einer Bebauung durch den Eigentümer Vivico zu verhindern.

 

Herr BzStR Lambert erklärt, dass aufgrund der Kennzeichnung als Güterbahnhof momentan keine Nutzung des Geländes als Baufläche vorgesehen sei. Des Weiteren müsse sich Vivico bei einer Bauplanung mit dem Bezirksamt ins Benehmen setzen und klären, was mit der Fläche passieren soll. Sollte das Gelände von Vivico verkauft werden, müsse der neue Eigentümer ebenfalls bei einer Bauplanung mit dem Bezirksamt in Kontakt treten.

 

Auf die Frage von Frau Koch, ob das Bezirksamt die Möglichkeit habe, das Gelände beim Verkauf durch Vivico zu erwerben, entgegnet Herr BzStR Lambert, dass ein Rückkauf auf Senatsebene fast ausgeschlossen sei.

 

Herr von Marschall fragt nach. ob es möglich sei, dass die Fläche wieder in den Ausgleichstopf für Baumaßnahmen an anderer Stelle aufgenommen werden kann und verweist auf die Altlasten-Problematik.

 

Frau Wiese unterbreitet den Vorschlag, sich mit der Thematik erneut zu beschäftigen, wenn eine Bauplanung für das Gelände dem Bezirksamt vorliegt.

 

Herr Dannenberg verliest die Antwort des Senats zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 16/14 074 des Abgeordneten Stefan Ziller.

 

Es folgt eine kurze Diskussion über die Konsequenzen aus der Antwort, in der steht, dass das Gelände nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden könne. Dies beinhalte, dass die Erhaltung des Naturparks Schönholz nicht mehr gewährleistet sei.

 

Herr H.-J. Schmidt unterbreitet den Vorschlag ein Ersuchen zu erstellen, in dem sichergestellt wird, dass vom Bezirksamt keine Baugenehmigung nach § 34 BauGB für das Gelände erteilt wird.

 

Es herrscht bei den Ausschussmitglieder Einigkeit, dass eine Bebauung des Geländes ohne Einbeziehung der BVV verhindert werden soll.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung nehmen die – Drucksache Nr. 0877/XVIII – zur Kenntnis.

 
 

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