Auszug - Bouleplatz Greenwichpromenade vertagt am: 11.02.2010
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Bezugnehmend
auf die Besichtigung des „Bouleplatzes“ erklärt Frau Borkenhagen,
dass die Stelle ungünstig gelegen sei, da dort Passanten und die Passagiere des
Flusskreuzschifffahrtanlegers entlang laufen und von den Boulekugeln verletzt
werden könnten. Herr
Lühmann entgegnet, dass er keine Notwendigkeit für eine Bande sehe aufgrund der
Tatsache, dass bei einer vernünftigen Spielweise die Kugeln nicht über den Rand
der Spielfläche rollen. Herr
Zech zitiert aus den Spielregeln für Boule, dass bei Freundschafts- und
Freizeitspielen keine Banden vorgeschrieben seien. Dies gelte nur für
Tournierspiele. Herr
Huhn ergänzt, dass eine Bande die Barrierefreiheit einschränken und eine Gefahr
für Menschen mit Sehschwäche darstellen würde. Herr
von Marschall ergänzt, dass die Bande bei Turnierspielen die Spielfläche vor
Unbeteiligten schützen soll, nicht umgekehrt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen
mehrheitlich (5/9/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das
Ersuchen – Drucksache Nr. 1024/XVIII – abzulehnen. |
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