Auszug - Wildschweine im Stadtgebiet vertagt am: 11.02.2010
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Herr
Rosinsky berichtet, dass in Berlin 32 Stadtjäger im Einsatz seien; davon zwei
in Reinickendorf. Zurzeit bemühe sich das Forstamt um eine andere Organisation,
da die momentane Aufteilung nicht optimal sei, so Herr Rosinsky, und geht auf
ein Beispiel hierfür ein. Anschließend erläutert er umfassend die Art der Schäden,
die durch Schwarzwild verursacht werden und diverse Möglichkeiten zur Bejagung.
Die bisherigen Versuche, eine Erhörung der Anzahl der Stadtjäger zu erreichen, seien
erfolglos gewesen. Herr
Rosenow erläutert, aus welchen Gründen Stadtjäger möglichst wohnortnah
eingesetzt werden sollten. Frau
Schütz fragt nach den Gründen für die Ablehnung der Erhörung der Zahl der
Stadtjäger durch die zuständige Senatsverwaltung. Hierzu
berichtet Herr Rosenow, dass die zulässige Höchstzahl (32) ausgeschöpft sei und
erklärt sein Unverständnis über die Ablehnung, da dem Land Berlin keine Kosten
entstehen. Fragen
von Herrn Collé nach den Voraussetzungen für Stadtjäger sowie über den Ablauf
eines Jagdeinsatzes werden ausführlich von Herrn Rosinsky beantwortet. Weitere
Nachfragen der Ausschussmitglieder, u. a. nach der eingesetzten Munition und ob
eine Genehmigung des Grundstückseigentümers vor der Bejagung eingeholt werden
müsse, werden von Herrn Rosenow und Herrn Rosinsky detailliert beantwortet. Anschließend
berichtet Herr Dannenberg über ein Gespräch mit dem Leiter des Tegeler
Forstamtes, der darauf hingewiesen habe, dass es für Bürgerinnen und Bürger
sinnvoll sei, sich tagsüber direkt beim zuständigen Forstamt zu melden, wenn
der Einsatz eines Stadtjägers notwendig wird (Wildtiertelefon: 64 19 37 23). Im Regelfall sei jedoch die
Polizei der erste Ansprechpartner. Im
Anschluss daran informiert Herr Grüneberg (Mieter der Wohnanlage Alt-Wittenau
48 ff) über Schäden im anliegenden Triftpark sowie im Grünbereich der von ihm
bewohnten Anlage. Herr
Thomas (ebenfalls Bewohner der Wohnanlage Alt-Wittenau 48 ff) ergänzt die
Ausführungen von Herrn Grüneberg insbesondere im Hinblick auf die durch
Wildschweine verursachten Schäden in den Mietergärten. Herr
Pohlan erhält das Wort und verdeutlicht in seinem Redebeitrag insbesondere die
Problematik der Wildtierfütterung durch Menschen sowie die sich daraus
ergebenden Konsequenzen. Danach
plädiert Herr Huhn für die Erhöhung der Anzahl der Stadtjäger und begründet im
Anschluss die Drs. Nr. 1071/XVIII seitens der antragstellenden Fraktion. Herr
von Marschall bittet um Beantwortung folgender Fragen: - Haben
Stadtjäger ein festgelegtes Jagdrevier? Dies wird von Herrn Rosinsky
verneint. Es existieren zwar zugeteilte Gebiete, Stadtjäger werden bei Bedarf
jedoch auch in anderen Bereichen eingesetzt. - Besteht
die Möglichkeit für Stadtjäger, zugeteilte Jagdbereiche zu tauschen? Dies
bejaht Herr Rosinsky. Die Entscheidung treffe jedoch das Forstamt. - Werden
Wildschweine auf umschlossenen Grundstücken wie z. B. in Innenhöfen gejagt? Herr Rosenow erklärt, dass seitens
der Stadtjäger versucht wird, die Tiere weg zu locken oder zu vergrämen, da das
Schießen in solchen Gebieten zu gefährlich sei. - Ist eine
Bejagung grundsätzlich überall möglich? Bei privaten Grundstücken muss die
Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt werden. In öffentlichen
Anlagen sei die vorherige Genehmigung des Bezirksamtes einzuholen, so Herr
Rosinsky. - Herr von Marschall bittet um detaillierte
Auskünfte über die Sicherheitsbestimmungen bzw. über bestehende
Einschränkungen. Herr
Rosinsky verweist auf die im Jagdgesetz festgeschriebenen
Sicherheitsbestimmungen. Das zu bejagende Wild muss sich auf weichem Untergrund
oder ansteigendem Gelände befinden, damit Geschossreste vom Boden aufgefangen
werden können. - Ist die
Jagd auf Rotten sinnvoll / erbringt sie einen Nutzen? Herr Rosinsky erklärt, dass das
Herausschießen einzelner Tiere nicht sinnvoll sei, sondern der Versuch gemacht
werden sollte, die Rotte insgesamt abzuschießen. In der sich anschließenden Diskussion werden weitere
Nachfragen der Ausschussmitglieder ausführlich seitens der Herren Rosenow und
Rosinsky beantwortet. Es
wird folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen
mehrheitlich (11/1/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die
Empfehlung - Drucksache Nr. 1031/XVIII - anzunehmen. |
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