Auszug - Wildschweine im Stadtgebiet vertagt am: 11.02.2010  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 11.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1031/XVIII Wildschweine im Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionBezirksamt
Verfasser:Andreas Vetter
Heinz-Jürgen Schmidt
Beatrix Weller-Bechtold
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Wirtschaft und Bauen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rosinsky berichtet, dass in Berlin 32 Stadtjäger im Einsatz seien; davon zwei in Reinickendorf

Herr Rosinsky berichtet, dass in Berlin 32 Stadtjäger im Einsatz seien; davon zwei in Reinickendorf. Zurzeit bemühe sich das Forstamt um eine andere Organisation, da die momentane Aufteilung nicht optimal sei, so Herr Rosinsky, und geht auf ein Beispiel hierfür ein. Anschließend erläutert er umfassend die Art der Schäden, die durch Schwarzwild verursacht werden und diverse Möglichkeiten zur Bejagung. Die bisherigen Versuche, eine Erhörung der Anzahl der Stadtjäger zu erreichen, seien erfolglos gewesen.

 

Herr Rosenow erläutert, aus welchen Gründen Stadtjäger möglichst wohnortnah eingesetzt werden sollten.

 

Frau Schütz fragt nach den Gründen für die Ablehnung der Erhörung der Zahl der Stadtjäger durch die zuständige Senatsverwaltung.

 

Hierzu berichtet Herr Rosenow, dass die zulässige Höchstzahl (32) ausgeschöpft sei und erklärt sein Unverständnis über die Ablehnung, da dem Land Berlin keine Kosten entstehen.

 

Fragen von Herrn Collé nach den Voraussetzungen für Stadtjäger sowie über den Ablauf eines Jagdeinsatzes werden ausführlich von Herrn Rosinsky beantwortet.

 

Weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder, u. a. nach der eingesetzten Munition und ob eine Genehmigung des Grundstückseigentümers vor der Bejagung eingeholt werden müsse, werden von Herrn Rosenow und Herrn Rosinsky detailliert beantwortet.

 

Anschließend berichtet Herr Dannenberg über ein Gespräch mit dem Leiter des Tegeler Forstamtes, der darauf hingewiesen habe, dass es für Bürgerinnen und Bürger sinnvoll sei, sich tagsüber direkt beim zuständigen Forstamt zu melden, wenn der Einsatz eines Stadtjägers notwendig wird (Wildtiertelefon: 64 19 37 23). Im Regelfall sei jedoch die Polizei der erste Ansprechpartner.

 

Im Anschluss daran informiert Herr Grüneberg (Mieter der Wohnanlage Alt-Wittenau 48 ff) über Schäden im anliegenden Triftpark sowie im Grünbereich der von ihm bewohnten Anlage.

 

Herr Thomas (ebenfalls Bewohner der Wohnanlage Alt-Wittenau 48 ff) ergänzt die Ausführungen von Herrn Grüneberg insbesondere im Hinblick auf die durch Wildschweine verursachten Schäden in den Mietergärten.

 

Herr Pohlan erhält das Wort und verdeutlicht in seinem Redebeitrag insbesondere die Problematik der Wildtierfütterung durch Menschen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

 

Danach plädiert Herr Huhn für die Erhöhung der Anzahl der Stadtjäger und begründet im Anschluss die Drs. Nr. 1071/XVIII seitens der antragstellenden Fraktion.

 

Herr von Marschall bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

-      Haben Stadtjäger ein festgelegtes Jagdrevier?

 

Dies wird von Herrn Rosinsky verneint. Es existieren zwar zugeteilte Gebiete, Stadtjäger werden bei Bedarf jedoch auch in anderen Bereichen eingesetzt.

 

-      Besteht die Möglichkeit für Stadtjäger, zugeteilte Jagdbereiche zu tauschen?

 

       Dies bejaht Herr Rosinsky. Die Entscheidung treffe jedoch das Forstamt.

 

-      Werden Wildschweine auf umschlossenen Grundstücken wie z. B. in Innenhöfen gejagt?

 

Herr Rosenow erklärt, dass seitens der Stadtjäger versucht wird, die Tiere weg zu locken oder zu vergrämen, da das Schießen in solchen Gebieten zu gefährlich sei.

 

-      Ist eine Bejagung grundsätzlich überall möglich?

 

Bei privaten Grundstücken muss die Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt werden. In öffentlichen Anlagen sei die vorherige Genehmigung des Bezirksamtes einzuholen, so Herr Rosinsky.

 

-      Herr von Marschall bittet um detaillierte Auskünfte über die Sicherheitsbestimmungen bzw. über bestehende Einschränkungen.

 

     Herr Rosinsky verweist auf die im Jagdgesetz festgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen. Das zu bejagende Wild muss sich auf weichem Untergrund oder ansteigendem Gelände befinden, damit Geschossreste vom Boden aufgefangen werden können.

 

-      Ist die Jagd auf Rotten sinnvoll / erbringt sie einen Nutzen?

 

Herr Rosinsky erklärt, dass das Herausschießen einzelner Tiere nicht sinnvoll sei, sondern der Versuch gemacht werden sollte, die Rotte insgesamt abzuschießen.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder ausführlich seitens der Herren Rosenow und Rosinsky beantwortet.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen mehrheitlich (11/1/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 1031/XVIII - anzunehmen.

 
 

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