Auszug - Telebus (Behindertenfahrdienst)  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 23.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Skrobek begründet und erläutert die Aufnahme des Besprechungspunktes seitens der antragstellenden Fraktion

Frau Skrobek begründet und erläutert die Aufnahme des Besprechungspunktes seitens der antragstellenden Fraktion. Berechtigte Personen können nur über eine Telefonnummer, die bei einer Regiezentrale geschaltet sei, in der Zeit von 07:00 -17:00 Uhr die Bestellungen für einen Behindertenfahrdienst anmelden.

Ergänzend erläutert sie die Problematik der telefonischen Bestellung für einen Behindertenfahrdienst und berichtet insbesondere über die zahlreichen Beschwerden vom Ende des letzten Jahres. Seit dem 26.01.2010 werde eine telefonische Ansage oder Mail geschaltet, wenn kein Termin zur Verfügung stehe.

 

Frau Meier erklärt hierzu, dass die massiven Probleme bei dem SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung Ende des vergangenen Jahres nicht an der Anzahl der zur Verfügung stehenden Wagen gelegen habe. Die Probleme seien durch Personalmangel entstanden. Im Januar sei nur eine Beschwerde gemeldet worden. In diesem Zusammenhang weist Frau Meiner auf die Dunkelziffer von Beschwerden hin.

 

Frau Skrobek bezieht sich in ihren weiteren Ausführungen auf das Ergebnis einer Umfrage aus den Jahren 2007/2008, in welcher von Beschwerden und gewünschte Veränderungen beim Behindertenfahrdienst ermittelt wurden und fragt, aus welchen Gründen es dennoch zu keinen Verbesserungen gekommen sei.

 

Herr BzStR Höhne weist auf die Verordnung § 6 Absatz 5 SGB hin, wonach Betroffene jedes andere Taxi rufen können. Die Berechtigten müssen die Rechnung im Taxi begleichen (Vorkasse). Nach Einreichung der Quittungen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales werden die Kosten nach Abzug der monatlichen Eigenbeteiligungspauschale wie folgt erstattet:

 

-          Personen, die eine Eigenbeteilung bei Taxifahrten zahlen, erhalten pro Monat für eingereichte Taxiquittungen (bis zu 150 €) nach Abzug der monatlichen Eigenbeteiligungspauschale von 40 € den Restbetrag als Zuschuss (maximal 110 €).

-          Sozialhilfeempfänger, Empfänger der Grundsicherung (SGB  XVII) oder Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) erhalten für eingereiche Taxiquittungen (maximal 130 € pro Monat) nach Abzug einer Eigenbeteiligungspauschale in Höhe von 20 € einen Zuschuss bis zu 110 €.

-          Nutzer, die von einer Eigenbeteiligung befreit sind, erhalten für eingereichte Taxiquittungen einen monatlichen Zuschuss bis zu 110 €.

 

Ergänzend erklärt Herr BzStR Höhne, dass die Beschwerden grundsätzlich rückläufig seien.

 

Weitere Einzelfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn BzStR Höhne und Frau Meier beantwortet.

 

Frau Skrobek schlägt vor, dass eventuell Flyer oder andere Mitteilungsblätter mit den nötigen Informationen zum SonderFahrDienst z.B. am Behindertentag verteilt werden könnten.

 

Frau Meier weist zum SonderFahrDienst auch auf den Service der BVG hin.

 


 

 
 

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