Auszug - Straßenausbaubeitragsgesetz  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 3.5
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 02.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1049/XVIII Straßenausbaubeitragsgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Wirtschaft und Bauen
 
Wortprotokoll
Beschluss

siehe unter TOP 3

Herr Hauschild begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.

 

Herr Collé und Herr H.-J. Schmidt unterbreiten einen Änderungsvorschlag.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag – Drucksache Nr. 1049/XVIII –

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, geplante Straßenbaumaßnahmen, deren Kosten nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz umlagefähig sind, grundsätzlich von Anfang an mit den Interessen vor Ort abzugleichen. Dabei ist den Anwohnerinnen und Anwohnern eine Mitsprache über Art und Umfang der Maßnahme einzuräumen und Einfluss auf Art, Umfang und Kosten der Maßnahme zu gewähren. Dazu gehört die Erläuterung, welcher Teil der geplanten Arbeiten eine Sanierung und welcher Teil ein Ausbau der Straße und somit umlagefähig ist.

 

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, sämtliche sich in der Investitionsplanung befindlichen Straßenbaumaßnahmen, deren Kosten nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz umlagefähig sind, in jeder Planungsstufe in geeigneter Form in Internet zu veröffentlichen. Dabei ist im Hinblick auf die Transparenz von Verwaltungshandeln für jede Maßnahme darzustellen, in welcher Höhe Fördergelder zur Verfügung stehen oder stehen könnten.

 
 

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