Auszug - Ausbau Alemannenstraße in Frohnau
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Herr BzStR Lambert erläutert den bisherigen Ablauf zur bevorstehenden Baumaßnahme in der Alemannenstraße ausführlich und geht dabei auf folgende Punkte ein: - intensive Diskussionen über die Investitionsmaßnahme mit den Anwohnern, - zu dieser Thematik erfolgte ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und an den CDU-Landesvorsitzenden Frank Henkel sowie ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin, - Kostenreduzierung von 985.000 Euro auf 894.000
Euro, entspricht einer Kostenreduzierung je Anwohner von 15.000 Euro auf 12.000
Euro (20 % Einsparung), - Berücksichtigung der Vorschläge der
Anwohner. Weiter geht er auf die notwendigen baulichen Maßnahmen
betreffend der Gehwege und der Oberflächenentwässerung ein und begründet diese
ausführlich. Er weist darauf hin, dass die Kosten für die Anwohner
einmalig seien und dies eine Investition für die kommenden 40 – 50 Jahre
sein wird. Herr Dannenberg, Anwohner der Alemannenstraße, berichtet dem
Bezirksamt von seiner Anforderung eines Gegengutachtens und erklärt, dass
dieses Gutachten dem des Bezirksamtes widerspreche. Bezugnehmend auf das Gegengutachten erklärt Herr BzStR
Lambert, dass der marode Untergrund der Straße aufgrund der fehlenden Tragfähigkeitsfunktion
grundlegend erneuert werden müsse. Herr Brockhausen bittet um Vorlage des Gegengutachtens und
eines Rankings der Straßen, die für eine Sanierung vorgesehen seien. Des
Weiteren regt er an, die Verbundsteinlösung für die Alemannenstraße dem Asphalt
vorzuziehen. Im Anschluss daran werden seitens des anwesenden Bürgers Herrn Dr. Duus diverse Detailfragen gestellt: - Wie kommen die 20 % Einsparungen zustande? - Wieso ist die prozentuale Kostenbeteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner in der Alemannenstraße im Vergleich zur Ruppiner Chausee so hoch? - Kann das Bezirksamt gewährleisten, dass nach der Sanierung kein Durchgangsverkehr aufkommen wird? Hierzu nehmen Herr BzStR Lambert, Herr Hirschfeld und Herr
Helmuth-Paland wie folgt Stellung: -
Kategorien
der Straßen seien unterschiedlich, -
Ranking
für sanierungsbedürftige Straßen nur je Investitionsplanung möglich, -
Beispielrechnung
für 20 % durchschnittliche Einsparung: Kosten für das größte Grundstück von
30.000 Euro auf 27.000 Euro reduziert, -
aufgrund
des Denkmalschutzes komme die Verwendung von Beton und Verbundsteinpflaster auf
der Straße nicht in Frage, -
Natursteinpflaster
sei teuer in der Herstellung, wodurch die Kosten um 30 % steigen würden,
deshalb fiel die Entscheidung als Kompromiss auf Teer. Auf die Nachfragen der anwesenden Frohauer Bürger und Ausschussmitglieder, wie das Regenwasser nach der Baumaßnahme aufgenommen werden bzw. abfließen kann, erklärt Herr BzStR Lambert, dass die Berliner Wasserbetriebe zugesichert haben, dass die beiden Auffangbecken das Regenwasser aufnehmen können. Herr H.-J. Schmidt spricht sich für die Wahrung des
Denkmalschutzes aus. Aus diesem Grund plädiert er auf die Wiederverwendung von
Kleinkopfpflaster. Dadurch würde die Entwässerung wie bisher bestehen bleiben.
Die entstehenden zusätzlichen Kosten sollte nach dem
Straßenausbaubeitragsgesetz das Bezirksamt übernehmen. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Beschluss
in der heutigen Sitzung noch nicht gefällt werden kann und das Gegengutachten
vorab eingesehen werden müsse. Hierzu entgegnet Herr BzStR Lambert, dass der
Beschluss zeitnah erfolgen sollte. Des Weiteren erklärt er sich interessiert an
dem Gegengutachten. Herr Dannenberg gibt zu bedenken, dass das Gutachten noch
nicht vorliege und einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Herr St. Schmidt bedankt sich bei den anwesenden Bürgerinnen
und Bürgern. Anschließend ruft Herr St. Schmidt die Drucksachen zur
Abstimmung auf: Herr H.-J. Schmidt begründet die Drucksache Nr. 1028/XVIII
seitens der antragstellenden Fraktion. Frau Wessoly erklärt seitens der CDU-Fraktion die Enthaltung
zur Drucksache und begründet dies. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig
(bei Enthaltung der CDU-Fraktion), der Bezirksverordnetenversammlung zu
empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 1028/XVIII – anzunehmen. |
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