Auszug - Scheinanmeldungen in den Bürgerämtern  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss f. Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0958/XVIII Scheinanmeldungen in den Bürgerämtern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Carola Ohnsorge
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Ohnsorge begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion

Frau Ohnsorge begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion. Sie weist darauf hin, dass das Datum im Antrag angepasst werden muss.

 

Herr BzStR Ruschin teilt hierzu mit, dass in den Bürgerämtern seit dem 02.11.2009 geeignete Nachweise bei einer Anmeldung verlangt werden, wie z. B. ein Mietvertrag (private Daten sind geschwärzt) und/oder ein Vermieternachweis.

 

Aufgrund des Hinweises von Herrn Droske, dass bereits von der CDU-Fraktion zu dieser Thematik eine Drucksache eingebracht wurde, bittet Frau Ohnsorge das Bezirksamt, in einer VzK zu beiden Drucksachen zusammenzufassend zu berichten.

 

Herr H.-J. Schmidt unterbreitet den Vorschlag, das Datum in der Drucksache auf den 28. Februar 2010 zu ändern.

 

Auf Nachfrage von Frau Ohnsorge, ob das Bezirksamt berechtigt sei, Einsicht in den Mietvertrag zu fordern, erklärt Herr Skwirawski, dass erfahrungsgemäß der Mietvertrag zu 95% von den Bürgern zur Anmeldung auch ohne Aufforderung mitgebracht wird. Größtenteils sei der Vermieternachweis jedoch ausreichend. Im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken erfolgen in Reinickendorf verhältnismäßig wenig Scheinanmeldungen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0958/XVIII –

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht bis zum 28.02.2010 zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um dem Missbrauch von Scheinanmeldungen in den Reinickendorfer Bürgerämtern entgegenzuwirken.

 

 
 

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