Auszug - Essensversorgung an Schulen  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 03.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0885/XVIII Essensversorgung an Schulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Sascha Braun
Dr. Oliver Donoso Mantke
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Schultze-Berndt nimmt hierzu Bezug auf ihren Bericht unter TOP 5 in der 26

Frau BzStR´in Schultze-Berndt nimmt Bezug auf ihren Bericht unter TOP 5 der letzten Schulausschusssitzung vom 02.07.2009 zum Thema Schulessen.

Sie berichtet, dass das zweite Probeessen auch zu keinem verwertbaren Ergebnis führte. Als Konsequenz wurde für die drei Schulen ein Caterer nach dem Preis ausgewählt. Dieser Caterer wurde von anderen als gut bewertet.

 

Zum vorliegenden Ersuchen gibt Frau BzStR´in Schultze-Berndt zu bedenken, dass der Bezirk an die Landeshaushaltswirtschaft gebunden sei. Für die Grundschulen sehe die Regelung vor, dass die Eltern 23 Euro im Monat bezahlen und die Differenz vom Land subventioniert wird.

 

Es folgt eine ausführliche Debatte darüber, inwiefern das Ersuchen umsetzbar sei.

 

Herr Vetter schlägt vor, aus dem Ersuchen ein Prüfersuchen zu formulieren und die Beratung später auf Grundlage der Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes weiter zu führen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0885/XVIII –

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob beim Auswahlverfahren der Caterer zur Schulmensaversorgung der Elternwille auch dann berücksichtigt werden kann, wenn aufgrund einer gesunden und hochwertigen Essensversorgung ein höherer Eigenbeitrag der Eltern notwendig wird und dies mit den Eltern vorher positiv schulintern verabredet wurde sowie soziale Härtefälle durch einen Schulfonds ausgeglichen werden.

 

 
 

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