Auszug - Personaleinsatzkonzept für Volksbegehren/Volksentscheide
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Frau
Ohnsorge begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion. Frau
BzStR’in Schultze-Berndt erklärt, dass sie von ihrer Abteilung zur
Unterstützung des Wahlamtes 4 bis 5 Mitarbeiter seit April 2009 für ein halbes
Jahr stellen musste. Auch andere Abteilungen mussten Mitarbeiter für das
Wahlamt stellen. Herr
Zamzow erläutert den Personalbedarf des Wahlamtes. Bei einer „normalen“
Wahl werden 36 Personen und bei einem Volksbegehren/Volksentscheid 29 Personen
benötigt. Die Arbeiten für eine Wahl beginnen 3 Monate vor der Briefwahl, d. h.
bei einer Bundestagswahl 3 Monate vor Stichtag und bei einem Volksentscheid 6
Wochen vor Stichtag. Für die Nacharbeiten einer Wahl werden 3-4 Wochen
benötigt. Den Personalbedarf vom ZEP (Zentralen Personalüberhangsmanagement) zu
decken, gestaltet sich suboptimal. Auf
Nachfrage erklärt Herr Zamzow, dass das Wahlamt außerhalb von Wahlzeiten von 3
Mitarbeitern geführt wird. In der
anschließenden fraktionsübergreifenden Diskussion besteht inhaltlich Konsens. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine
Verwaltungsangelegenheiten beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Drucksache – Nr.
0772/XVIII – anzunehmen. |
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