Auszug - Schulreinigung
Herr
Hauschild begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und
geht zur Verdeutlichung des Anliegens auf ein konkretes Beispiel ein. Herr
BzStR Balzer erläutert das Ausschreibungsverfahren für
Reinigungsdienstleistungen, das europaweit durchgeführt wird. Nach erfolgter
Auswahl der Firma werden alle weiteren Details zwischen der jeweiligen Schule
und der ausgewählten Firma geregelt. Hinsichtlich der Möglichkeit des
Aushängens der Reinigungspläne erklärt Herr BzStR Balzer, dass dies möglich
sei, da sich die Pläne im Besitz der Schulen befinden. Herr
Brockhausen fragt nach, ob die jeweiligen Schulen die Reinigungsintervalle
vorgeben. Herr
BzStR Balzer erkärt, dass die Wünsche der Schule vor Veröffentlichung der
Ausschreibung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt und in
die Ausschreibung mit aufgenommen werden. Individuelle Absprachen müssten
jedoch vor Ort getroffen werden. Herr
H.-J. Schmidt fragt nach, ob die Grundreinigungen grundsätzlich in den Ferien
stattfinden. Hierzu
antwortet Herr Kuhnert, dass in jeder Schule mindestens ein Mal jährlich eine
Grundreinigung durchgeführt wird. Diese erfolgt stets in den Sommer- bzw.
Winterferien. Weitere
Nachfragen der Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer
und Herrn Kuhnert beantwortet. Herr
Hauschild spricht sich anschließend dafür aus, die Drucksache ebenfalls im
Schulausschuss zu diskutieren. Die
Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, die Beratung zur Drucksache bis
zur erfolgten Mitberatung im Schulausschuss zu vertagen. Es
wird folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen
einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drs. Nr. 0747/XVIII - zu vertagen. |
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