Auszug - Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung Mitberatung: Ausschuss für BüDOrdV
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Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen mehrheitlich (13/1/1), der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr.
0706/XVIII -: in
folgender geänderter Fassung anzunehmen: Das Bezirksamt wird ersucht, ressortübergreifend die
Öffentlichkeit und auch die Gewerbetreibenden darüber zu informieren, dass die
Übergabe von alkoholischen Getränken, die Erwachsene erworben haben, an
Jugendliche zum Verzehr durch die selben, verboten ist. In diesem Zusammenhang sollte vor allem auf die
Verantwortung der Erwachsenen aufmerksam gemacht werden und darauf, dass bei
Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. ein Strafverfahren folgen kann. |
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