Auszug - Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung Mitberatung: Ausschuss für BüDOrdV  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0706/XVIII Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksamt
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Dirk Steffel
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend und Familie
 
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen mehrheitlich (13/1/1), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0706/XVIII -:

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ressortübergreifend die Öffentlichkeit und auch die Gewerbetreibenden darüber zu informieren, dass die Übergabe von alkoholischen Getränken, die Erwachsene erworben haben, an Jugendliche zum Verzehr durch die selben, verboten ist.

 

In diesem Zusammenhang sollte vor allem auf die Verantwortung der Erwachsenen aufmerksam gemacht werden und darauf, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. ein Strafverfahren folgen kann.

 

 
 

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