Auszug - Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung Federführung: Jugendhilfeausschuss  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss f. Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 19.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0706/XVIII Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksamt
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Dirk Steffel
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend und Familie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Weichert begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion

Herr Weichert begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion.

 

Herr Brockhausen signalisiert seitens der SPD-Fraktion Unterstützung zu dem Antrag.

 

Herr BzStR Ruschin erklärt, dass Herr BzStR Senftleben hierzu richtige Hinweise geben kann. Weitere Schritte sollten vom Dezernat Jugend und Familie entschieden werden.

 

Die Ausschussmitglieder debattieren über die Einbeziehung der Gewerbetreibenden und Medien sowie über Rechtsvorschriften.

 

Herr BzStR Ruschin unterbreitet den Vorschlag, dass man sich an das JobCenter wenden könnte, um ggf. hierüber eine Projektgruppe einzusetzen.

 

Herr Heinz-Jürgen Schmidt schlägt eine Änderung zum Ersuchen vor.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten sprechen sich gegenüber dem federführenden Jugendhilfeausschuss einstimmig dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache 0706/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Öffentlichkeit und auch die Gewerbetreibenden darüber zu informieren, dass die Übergabe an Jugendliche zum Verzehr durch diese von alkoholischen Getränken, die Erwachsene erworben haben, an Jugendliche verboten ist.

 

In diesem Zusammenhang sollte vor allem auf die Verantwortung der Erwachsenen aufmerksam gemacht werden und darauf, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. ein Strafverfahren folgen kann.

 
 

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