Auszug - Barrierefreiheit in Reinickendorfer Schulen  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 06.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0708/XVIII Barrierefreiheit in Reinickendorfer Schulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionAusschuss f. Bauwesen u. Stadtplanung
Verfasser:Sascha Braun 
Drucksache-Art:ErsetzungsantragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Stephan Schmidt Vorsitzender
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Brockhausen begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion

Herr Brockhausen begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.

 

Im Anschluss daran legt Herr BzStR Balzer ausführlich dar, aus welchen Gründen die Erstellung des gewünschten Berichts nicht ohne weiteres möglich sei und gibt hierbei u. a. folgende Punkte zu bedenken:

 

-      61 Schulen mit jeweils 3 - 4 Gebäuden seien zu betrachten,

-      Wie soll der Begriff “Barrierefreiheit” ausgelegt werden? An welcher Stelle soll diese beginnen und an welcher Stelle enden?,

-      Für welche Gruppen von Menschen mit Behinderung sollen die Schulen barrierefrei gestaltet werden?

 

Des Weiteren verweist Herr BzStR Balzer auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 0178/XVIII betr. “Barrierefreiheit von Schulen und anderer öffentlicher Gebäude”. Er erklärt, dass beim Neubau von Schulgebäuden und bei bestehenden Möglichkeiten in alten Gebäuden auf die Umsetzung der Barrierefreiheit geachtet wird.

 

Herr Bansemer ergänzt die Ausführungen des Stadtrates dahingehend, dass Barrierefreiheit auch die Erschließung innerhalb des Gebäudes bedeute und geht auf die Mindestvoraussetzungen ein (Türbreite, Toilettenanlagen). In seinen weiteren Darstellungen erwähnt Herr Bansemer die “Leitlinien zum Ausbau einer behindertengerechten Stadt” und weist darauf hin, dass der Umbau in einigen Gebäuden schlichtweg nicht möglich sei (z. B. aufgrund von Niveausprüngen). Abschließend hält er fest, dass alle Schulbauten seit dem Jahr 1995 behindertengerecht erschlossen seien.

 

Anschließend berichtet Herr Wilhelm aufgrund von Erfahrungen aus dem beruflichen Bereich über die Möglichkeiten zur Erarbeitung eines wie in der Drucksache gewünschten Berichtsauftrages. Er weist darauf hin, dass im Text kein Zeitfenster vorgegeben sei und der Antrag ggf. umformuliert werden sollte.

 

Herr Brockhausen bestätigt, dass die vollständige Barrierefreiheit in Schulen Ziel des Antrages sei und begründet diese Forderung.

 

In der folgenden, detaillierten Diskussion der Ausschussmitglieder wird u. a. die Frage aufgeworfen, ob die Umsetzung der Barrierefreiheit im Bereich der Toilettenanlagen mit Mitteln aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm möglich sei.

 

Dies wird von Herrn Bansemer mit der Einschränkung bejaht, dass der behindertengerechte Umbau erfolge, soweit die Möglichkeiten dazu gegeben seien.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich (6/8/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Ersetzungsantrag - Drs. Nr. 0708/XVIII - abzulehnen.

 
 

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