Auszug - Barrierefreiheit in Reinickendorfer Schulen
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Herr Brockhausen begründet die
Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion. Im Anschluss daran legt Herr BzStR
Balzer ausführlich dar, aus welchen Gründen die Erstellung des gewünschten
Berichts nicht ohne weiteres möglich sei und gibt hierbei u. a. folgende Punkte
zu bedenken: - 61 Schulen mit jeweils 3 - 4 Gebäuden
seien zu betrachten, - Wie soll der Begriff
“Barrierefreiheit” ausgelegt werden? An welcher Stelle soll diese
beginnen und an welcher Stelle enden?, - Für welche Gruppen von Menschen mit
Behinderung sollen die Schulen barrierefrei gestaltet werden? Des Weiteren
verweist Herr BzStR Balzer auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr.
0178/XVIII betr. “Barrierefreiheit von Schulen und anderer öffentlicher
Gebäude”. Er erklärt, dass beim Neubau von Schulgebäuden und bei
bestehenden Möglichkeiten in alten Gebäuden auf die Umsetzung der
Barrierefreiheit geachtet wird. Herr Bansemer
ergänzt die Ausführungen des Stadtrates dahingehend, dass Barrierefreiheit auch
die Erschließung innerhalb des Gebäudes bedeute und geht auf die
Mindestvoraussetzungen ein (Türbreite, Toilettenanlagen). In seinen weiteren
Darstellungen erwähnt Herr Bansemer die “Leitlinien zum Ausbau einer
behindertengerechten Stadt” und weist darauf hin, dass der Umbau in
einigen Gebäuden schlichtweg nicht möglich sei (z. B. aufgrund von Niveausprüngen).
Abschließend hält er fest, dass alle Schulbauten seit dem Jahr 1995
behindertengerecht erschlossen seien. Anschließend
berichtet Herr Wilhelm aufgrund von Erfahrungen aus dem beruflichen Bereich
über die Möglichkeiten zur Erarbeitung eines wie in der Drucksache gewünschten
Berichtsauftrages. Er weist darauf hin, dass im Text kein Zeitfenster
vorgegeben sei und der Antrag ggf. umformuliert werden sollte. Herr
Brockhausen bestätigt, dass die vollständige Barrierefreiheit in Schulen Ziel
des Antrages sei und begründet diese Forderung. In der
folgenden, detaillierten Diskussion der Ausschussmitglieder wird u. a. die
Frage aufgeworfen, ob die Umsetzung der Barrierefreiheit im Bereich der
Toilettenanlagen mit Mitteln aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm
möglich sei. Dies wird von
Herrn Bansemer mit der Einschränkung bejaht, dass der behindertengerechte Umbau
erfolge, soweit die Möglichkeiten dazu gegeben seien. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich (6/8/0), der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Ersetzungsantrag - Drs. Nr.
0708/XVIII - abzulehnen. |
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