Auszug - Verbesserung und Erneuerung der Kopenhagener Straße
Herr BzStR Balzer geht auf die vorliegende Drucksache ein und erklärt hierzu, dass der § 3 Abs. 3 des Straßenausbaubeitragsgesetzes vor Umsetzung einer Maßnahme die Zustimmung durch die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung vorsieht. Außerdem bittet er nach erfolgter Entscheidung über die Drucksache um Einbringung per Dringlichkeit in die kommende BVV am 14.01.2009. Herr Brockhausen bittet im Anschluss an den Redebeitrag von Herrn BzStR Balzer um die Beantwortung folgender Fragen: - Gab es Stellungnahmen von den Betroffenen zur vorliegenden Maßnahme? - Wurden weitere Ausbauvarianten erstellt und mit den Anliegern besprochen? Frau Schwarz erläuternd eingehend den Vorlauf der Maßnahme und erklärt in diesem Zusammenhang, dass diese bereits im Jahr 2005 - und damit vor Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes - in die Investitionsplanung des Bezirksamtes eingestellt wurde. Alle betroffenen Anlieger sind im Bezirksamt vorstellig geworden und haben Einsicht in die Planungsunterlagen genommen. Stellungnahmen wurden keine abgegeben. Die Nachfrage von Frau Wessoly, wie viele der Anlieger gewerbliche Anlieger seien, beantwortet Frau Schwarz dahingehend, dass es sich bei allen um gewerbliche Anlieger handele. Des Weiteren beantwortet Frau Schwarz die Nachfrage von Herrn Hauschild zu der Radwegesituation in der Kopenhagener Straße folgt: Der bisher nur markierte Teil des Radweges wird nun mit einer Breite von 1,65 m baulich angelegt. Die Breite des Gehweges wird 2,65 m und die des Baumstreifens 1,25 m betragen. Die Fahrbahnbreite bleibt unverändert erhalten. Auch zur Nachfrage von Herrn Hauschild im Hinblick auf die Baukosten nimmt Frau Schwarz ausführlich Stellung. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Vorlage zur Beschlussfassung -
Drs. Nr. 0688/XVIII - anzunehmen. |
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