Auszug - Besprechungspunkt: Entwicklung des Management- und Pflegeplans für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Reinickendorf gemäß der Richtlinie der EU
Herr BzStR Balzer berichtet ausführlich über das Gutachten des Senats. Er erklärt ausdrücklich, dass das BA
mit dem Gutachter übereinstimmt, das Fließ zu pflegen, zu erhalten und zu
bewirtschaften. Die Frage ist, welcher Zustand erhalten werden soll. Eine
Auenlandschaft wie vor 100 oder 40 Jahren müsste zunächst wieder hergestellt
werden. Skeptisch ist er gegenüber der Forderung des Gutachtens, auf beiden
Seiten des Fließes je fünf Meter “Entwicklungskorridor” zu
belassen, in den überhaupt nicht eingegriffen werden soll. Es besteht dann die
Gefahr, dass die Fließgeschwindigkeit sich weiter verringert und das Fließ
zuwächst. Er wird dem Senat die Stellungnahme zum Gutachten in Kürze zukommen
lassen. Maßgabe ist dabei die Finanzierung durch SenStadt, das Grünflächenamt
wird mit eigenen Mitteln und Personal die Pflege unterstützen (Mahd). Herr Lühmann
spricht sich dafür aus, dass Fließ so zu erhalten wie wir es kennen, also nicht
zuwachsen zu lassen. Herr v. Marschall fragt, ob es direkte Treffen zwischen den Landwirten und den Naturschutzverbänden gab, wie Pflege geleistet werden soll? Was hat sich in den letzten 100 Jahren geändert, wie sah die Auenlandschaft damals aus? Frau
Kühne-Sironski erklärt, dass seit der Eingemeindung der Senat zur Räumung
verpflichtet ist, vorher wurde diese von Lübarser Bauern geleistet. Auf
Brandenburger Seite des Fließes ist Naturschutzgebiet, seit 60 Jahren sich
selbst überlassen. Insofern fanden dort keine Pflegemaßnahmen statt und darüber
hinaus ist das Gebiet kaum zugänglich. Herr
Gericke fordert, dass das Fließ fließen soll: Kein Museumsdorf Lübars, mehr
Einbindung der privaten Eigentümer, Erhalt der betrieblichen Strukturen. Dies
soll im FFH-Gebiet mehr Berücksichtigung finden. Herr Giese
fragt nach dem Ziel der Maßnahmen: Fließ wie 1990 oder wie 1900? Herr Zech
erklärt, Sinn des FFH-Gebietes ist, den Urzustand herauszuarbeiten. Es handelt
sich um eine Kulturlandschaft, die heute teilweise zugewachsen ist.
Nutzungsauflagen müssen mit der Nutzung in Einklang stehen. Herr BzStR
Balzer ergänzt, dass das Fließ nach Fotos von vor 20-40 Jahren viel breiter war
und seinerzeit als Kanustrecke genutzt wurde. Herr v.
Marschall erklärt auf Nachfrage von Frau Kühne-Sironski, dass nach seinem
Eindruck der Ausschuss sich weitgehend einig ist in dem von Herrn BzStR Balzer
genannten Ziel, eine Auenlandschaft wieder herzustellen und zu pflegen, in der
das Fließ besser zugänglich ist und die Interessen der verschiedenen Nutzer,
auch Naherholung, mit den Belangen des Naturschutzes in Einklang stehen. Einen
Streit darüber sieht er nicht. |
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