Auszug - Umweltschonende und Ressourcen sparende Ausrüstung der bezirkseigenen Kraftfahrzeugflotte
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Herr Zech berichtet, dass es
derzeit nur zwei Hersteller gibt, die entsprechende Reifen anbieten, da es für
die Erzeuger sehr kostenaufwendig ist, das Gütezeichen “Blauer
Engel” zu erwerben. Das Bezirksamt hat vor einiger Zeit die Bereifung der
Fahrzeuge auf Ganzjahresreifen umgestellt. Da bei der Ausschreibung nach LHO
das kostengünstigste Angebot auszuwählen war, konnte das im Ersuchen angeregte
Kriterium nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer späteren Neuausschreibung
würde man die Angebote im Rahmen der LHO auch unter Berücksichtigung der
geforderten Kennzeichnung bewerten. Allerdings ist auch festzustellen, dass bei
Nutzfahrzeugen, die den überwiegenden Teil des Fuhrparks ausmachen, diese
Reifen nicht einsetzbar sind. Herr Hauschild betont die
Notwendigkeit der Verbindung von Ökonomie und Ökologie und weist auf nicht zu
vernachlässigende Einsparpotentiale hin. BzStR Balzer bestreitet nicht den
ökologischen Nutzen dieses wie auch des in der letzten Ausschusssitzung
diskutierten Ersuchens. Allerdings wären die mit diesen Maßnahmen erzielten
Einsparungen kaum messbar. Das Bezirksamt sieht sich finanziell nicht in der
Lage, den gesamten Fuhrpark umzurüsten. Wenn die öffentliche Verwaltung hier
eine Vorreiterrolle übernehmen soll, müsse sie auch finanziell entsprechend
ausgestattet sein. Frau Richter berichtet, dass sich
das Gütezeichen “Blauer Engel” in der Reifenindustrie nicht
durchgesetzt hat. Die Reifen seien zwar teuer, aber die Einsparpotentiale
minimal. Sie weist außerdem darauf hin, dass es ab Oktober 2009 eine neue
Kennzeichnungspflicht geben wird. Die EU hat in einer Richtlinie Grenzwerte für
das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte
erfüllen, tragen dann als Kennzeichnung ein “S” auf der
Reifenflanke. Damit ist ab einem bestimmten Termin untersagt, Reifen ohne diese
Kennzeichnung zu verkaufen. Herr Brockhausen begrüßt das
Anliegen des Ersuchens, ist aber nicht sicher, ob der Ansatz hier der richtige
ist, auch mit Blick auf die von Frau Richter angeführte neue
Kennzeichnungspflicht. Er findet es jedoch misslich, dass durch die rein
haushalterische Betrachtung ökologische Maßnahmen keine Chance der Realisierung
haben sollen und verweist auf die im Abgeordnetenhaus diskutierte Änderung des
Vergabegesetzes. Auch Herr Zapf bemängelt die ausschließlich haushalterische
Argumentation. Herr Hauschild bittet um Vertagung
der Drucksache, um diese in seiner Fraktion noch einmal zu besprechen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens – Drucksache Nr.
0632/XVIII – zu vertagen. |
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