Auszug - Radweg Ruppiner Chaussee
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Herr Brockhausen berichtet, dass
er bei einer Besichtigung des betreffenden Streckenabschnitts zwischen
Schulzendorfer Straße und Kiefheider Weg den Eindruck gewonnen hat, dass die
Strecke für Radfahrer gut befahrbar ist. Es sei misslich, dass die Benutzung
des Abschnittes durch Radfahrer zwar vom Bezirksamt toleriert wird, jedoch
nicht durch die Polizei. Er plädiert daher für eine Entfernung der Barrieren
und eine minimale Instandsetzung des Weges. Herr Boeck und Herr Zapf geben in
diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass bei einer Vielzahl anderer
abgeordneter Radwege auch keine Absperrungen angebracht sind. BzStR Balzer weist darauf hin, dass die Barrieren im
Zusammenhang mit der Abordnung des Radweges aufgestellt wurden. Eine Rücknahme
der Abordnung ist nicht möglich (vgl. auch Protokoll der 15. Sitzung). Er
befürchtet, dass bei einer Wegnahme der Hindernisse das Bezirksamt bei einem
Schadensfall in Haftung genommen werden würde, bietet jedoch an, die
Möglichkeiten einer Entfernung noch einmal zu prüfen. Der Stadtrat bittet daher
um eine Vertagung der Drucksache. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens – Drucksache Nr.
0593/XVIII – zu vertagen. |
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