Auszug - Verschiedenes
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BzStR Balzer bestätigt Herrn Hauschild, dass es im Falle
der Aufgabe eines Schulstandortes in Heiligensee zur Rückforderung von
IZBB-Mitteln kommen könnte. Die Frist hierfür beträgt 10 Jahre. Die
Bauabteilung hat das Schulamt auf diesen Umstand hingewiesen. Laut Schulamt
soll der Standort der Heiligensee-Grundschule als Schulstandort erhalten
bleiben. -
Auf Nachfrage von Herrn Brockhausen teilt Herr
Helmuth-Paland mit, dass bauordnungsrechtliche Befreiungen nicht mehr in so
hohem Maße, wie früher ausgesprochen werden und größere Abweichungen i.d.R. im
B-Plan geregelt werden. Stephan Schmidt Heike
Wessoly Ausschussvorsitzender Schriftführerin |
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