Auszug - "Sendemast-Park" in Lübars verhindern vertagt am 08.04.2003 (Federführung: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung, weitere Mitberatung: Umweltausschuss)  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0449/XVII "Sendemast-Park" in Lübars verhindern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Bau-, GGM
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Käber informiert die Ausschussmitglieder, dass es zur Ursprungsdrucksache einen Änderungsantrag gibt und verliest diesen

Herr Käber informiert die Ausschussmitglieder, dass es zur Ursprungsdrucksache einen Änderungsantrag gibt und verliest diesen. Er schlägt zur Vereinfachung des Verfahrens vor, den Ursprung als erledigt zu betrachten und anschließend nur über den Änderungsantrag zu diskutieren.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen diesem Verfahren zu und erklären den Ursprung der

- Drucksache Nr. 449/XVII - einstimmig für erledigt.

 

Herr Adrian bringt für seine Fraktion folgenden Änderungsantrag zum Änderungsantrag der

- Drucksache Nr. 449/XVII - ein:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Fall, dass in Reinickendorf ein Standort für eine Sammelanlage der verschiedenen Mobilfunk-Netzbetreiber geplant ist, sich bei der Standortsuche mit der Deutschen Funkturm GmbH abzustimmen. Dieser Standort sollte weit entfernt von bewohnten Gebieten im Bezirk liegen, um sowohl eine mögliche Gesundheitsgefährdung als auch eine Vielzahl neuer Sendeanlagen zu verhindern. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, über die Möglichkeiten planungsrechtlicher Eingrenzungen für Antennenanlagen zu berichten.

 

Herr Käber schlägt weiterhin vor, den Änderungsantrag der SPD zur - Drucksache Nr. 449/XVII - aus der BVV-Sitzung vom 12.02.2003 als erledigt zu betrachten und über den eingebrachten Änderungsantrag von Herrn Adrian zu diskutieren.

 

Frau Brodowski widerspricht diesem Verfahren und weist darauf hin, dass die Ursprungsdrucksache Nr. 449/XVII abzulehnen und nicht als erledigt zu betrachten ist.

 

Herr Käber führt daraufhin eine erneute Abstimmung zur Ursprungsdrucksache Nr. 449/XVII durch.

 

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses beschließen einstimmig, den Ursprung der - Drucksache Nr. 449/XVII - wegen Erledigung abzulehnen.

 

Herr Schmidt geht anschließend auf den Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 449/XVII ein und stimmt der Ablehnung des 1. Absatzes zu. Der 2. Absatz sollte seiner Meinung nach jedoch diskutiert werden.

 

Frau Brodowski spricht sich gegen den eingebrachten Änderungsantrag von Herrn Adrian aus und begründet ihre Ablehnung.

 

Herr Leschnitzer schließt sich Frau Brodowski an und verweist auf die Federführung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung.

 

Frau BzBm’in Wanjura weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Thematik nicht nur um ein baurechtliches, sondern auch um ein umweltmedizinisches Thema handelt. Sie schlägt vor, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, bei Anträgen zur Aufstellung von Sendemasten, vorab den Gesundheitsausschuss zu beteiligen.

 

Herr Haberkorn weist darauf hin, dass der Bezirk bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen keinen Einfluss hat, da es sich um privatrechtliche Verträge zwischen dem Betreiber und einzelnen Privatpersonen handelt.

 

Frau Fester bestätigt dies und erklärt, dass nur Einfluss auf die Errichtung solcher Sendeanlagen ausgeübt werden kann, die auf bezirkseigenen Grundstücken stehen oder aufgrund ihrer Größe genehmigungsbedürftig sind.

 

Herr Schmidt plädiert dafür, die Empfehlung in ein Ersuchen umzuwandeln und bringt für seine Fraktion folgenden Änderungsantrag ein:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor Errichtung von genehmigungsbedürftigen Sendeanlagen den Gesundheitsausschuss zu beteiligen.

 

Herr Käber weist darauf hin, dass die im heutigen Ausschuss eingebrachten Änderungsanträge an den überwiesenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache Nr. 449/XVII angefügt werden müssen, um abgestimmt werden zu können.

 

Herr Käber lässt den in der heutigen Sitzung eingebrachten Änderungsantrag der SPD-Fraktion als 3. Absatz des überwiesenen Änderungsantrages der SPD-Fraktion zur - Drucksache Nr. 449/XVII - , der wie folgt lautet, abstimmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Fall, dass in Reinickendorf ein Standort für eine Sammelanlage der verschiedenen Mobilfunk-Netzbetreiber geplant ist, sich bei der Standortsuche mit der Deutschen Funkturm GmbH abzustimmen. Dieser Standort sollte weit entfernt von bewohnten Gebieten im Bezirk liegen, um sowohl eine mögliche Gesundheitsgefährdung als auch eine Vielzahl neuer Sendeanlagen zu verhindern. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, über die Möglichkeiten planungsrechtlicher Eingrenzungen für Antennenanlagen zu berichten.

 

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses beschließen mehrheitlich (4/8/2) die Ablehnung des Absatzes.

 

 

Anschließend wird der in der heutigen Sitzung eingebrachte Änderungsantrag der FDP-Fraktion als 4. Absatz des überwiesenen Änderungsantrages der SPD-Fraktion zur - Drucksache Nr. 449/XVII - , der wie folgt lautet, abgestimmt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor Errichtung von genehmigungsbedürftigen Sendeanlagen den Gesundheitsausschuss zu beteiligen.

 

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses beschließen einstimmig die Annahme dieses Absatzes.

 

 

Nun stellt Herr Käber den 1. Absatz des überwiesenen Änderungsantrages der SPD-Fraktion zur Abstimmung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass im Ortsteilbereich Lübars die Installation von Mobilfunksammelanlagen aus städtebaulichen Gründen unterbleibt und damit das charakteristische Lübarser Dorfbild gesichert wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, bei einer erneuten Genehmigung der Sendeanlage auf dem Gebäude “Dorfschule Lübars” zu prüfen, ob die bezirkseigenen Richtlinien die Aufstellung dieser Anlage überhaupt noch zulassen und ggf. eine erneute Genehmigung zu versagen.

 

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses beschließen einstimmig die Ablehnung des 1 Absatzes.

Der 2. Absatz des überwiesenen Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Funkturm GmbH nach Standorten für Sammelsendeanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten zu suchen, die ausreichend weit entfernt von bewohnten Gebieten im Bezirk liegen und damit eine subjektiv befürchtete Gefährdung, aber auch eine Vielzahl neuer Sendeanlagen verhindern.

 

wird ebenfalls einstimmig abgelehnt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses beschließen einstimmig, dem federführenden Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung zu empfehlen:

 

1.)        den Ursprung der Drucksache Nr. - 449/XVII - wegen Erledigung abzulehnen.

 

 

2.)        den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur - Drucksache Nr. 449/XVII - :

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass im Ortsteilbereich Lübars die Installation von Mobilfunksammelanlagen aus städtebaulichen Gründen unterbleibt und damit das charakteristische Lübarser Dorfbild gesichert wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, bei einer erneuten Genehmigung der Sendeanlage auf dem Gebäude “Dorfschule Lübars” zu prüfen, ob die bezirkseigenen Richtlinien die Aufstellung dieser Anlage überhaupt noch zulassen und ggf. eine erneute Genehmigung zu versagen.

 

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Funkturm GmbH nach Standorten für Sammelsendeanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten zu suchen, die ausreichend weit entfernt von bewohnten Gebieten im Bezirk liegen und damit eine subjektiv befürchtete Gefährdung, aber auch eine Vielzahl neuer Sendeanlagen verhindern.

 

            als Ersuchen in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor Errichtung von genehmigungsbedürftigen Sendeanlagen, den Gesundheitsausschuss zu beteiligen.


 

 
 

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