Auszug - Wasserschäden in Heiligensee  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
TOP: Ö 2.4
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 12.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schweser (SenStadt, Gewässer X OW 2) erklärt, die Zuständigkeit ist geteilt

Herr Schweser (SenStadt, Gewässer X OW 2) erklärt, die Zuständigkeit ist geteilt. Die Wasserbehörde ist zuständig für Instandsetzung und den baulichen Teil. Die Gräben wurden in den 30er Jahren durch private Träger gebaut. Nach dem Krieg war die GSW zuständig, Ende der 50er Jahre wurden sie an den Senat übertragen. Mängelkorrespondenz gibt es seit 1949.

Der Wasserlevel kann nicht unter den Niederneuendorfer See abgesenkt werden. Derzeit werden die Gräben vermessen, eine Übersicht soll bis Ende des Jahres vorliegen. Gemäß § 72 Berliner Wassergesetz soll eine jährliche Schau/Begehung stattfinden.

 

Herr Bergfelder (SenGesundheit, Grundwasser II E) bekräftigt, dass SenStadt für Unterhalt zuständig ist. Als erste Maßnahme ist Vermessung eingeleitet. Der Grundwasserspiegel in Heiligensee ist unabhängig vom Grundwassermanagement, er ist durch kein Wasserwerk beeinflussbar und aufgrund Wasserverbrauchs ist dies auch kein Thema. Im Januar war der Niederschlag dreimal so hoch wie üblich. Das Wehr in Spandau wurde durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion kurzfristig gezogen, an der Schleuse Schönwalde gibt es kein Wehr, man kann nur die Schleuse öffnen. Die Grabensohlen kann man nicht tiefer ausheben als der Grundwasserspiegel, weil dann kein Wasser mehr fließt. Betreffend die Entwässerung Schulzendorfer Straße wurde den BWB ein Gutachten übergeholfen, die Entwässerung ist demnach ausreichend.

 

Herr Giese bezweifelt die These, dass die Schäden an den Häusern durch bauliche Mängel verursacht sind.

 

Herr Schweser verweist auf einen konkreten Rechtsstreit, der Baumängel nachwies. Eine Hauptfrage sind die Bäume.

 

Herr Limberg (Hydrologe) verweist auf Messungen seit 1930, wonach der Grundwasserstand nicht ungewöhnlich ist.

 

Herr Pohlan verweist auf das geringe Gefälle in den Gräben. Wie weit kann man abbaggern und dennoch Gefälle belassen?

 

Frau Flechter fragt, wie oft die Gräben gereinigt und das Gefälle geprüft werden?

 

Herr v. Marschall fragt, ob die Gräben nur zur Ableitung oder auch zur Versickerung dienen?

 

Herr Bergfelder erklärt, die Gräben sind nicht für Grundwasserabsenkung gebaut. Es ist Bauherrenpflicht sich kundig zu machen, Maßstab ist das höchste gemessene Grundwasser. Die Aufgabe der Behörde ist es, das Grundwasser zu schützen! Insoweit gibt es aus ihrer Perspektive keine Mängelsituation.

 

Herr Dannenberg meint, das Anliegen sei, nach Lösungen zu suchen. Das Grabensystem muss perfekt funktionieren.

 

Herr Schweser sagt, ein Grabensystem mit Nullgefälle ist möglich. Kuhlen sind nicht entscheidend, das Wasser fließt. Die Gewässerpflege wird ausgeschrieben, Krautung geschieht abwechselnd an der Nord- und Südböschung. Die Sohle wird jährlich 10 cm durch Fremdfirmen ausgebaggert. Wöchentlich muss Siedlungsmüll entfernt werden. Versickerung findet in offenen Gräben statt. Schulzendorfer Straße ist durch ihn nicht zu beurteilen.

 

Herr Birk fragt, ob man das Grabenwasser nicht in den Regenwasserkanal der Heiligenseestraße ableiten kann? Die Grabensohle war tiefer, jetzt ist diese zugemörtelt und verschlickt.

 

Herr Bergfelder erklärt, die Messungen waren nach der Veränderung an der Schulzendorfer Straße unverändert, dies müsste durch ein hydrologisches Gutachten überprüft werden. Einleitung in den Regenwasserkanal Heiligenseestraße müsste geprüft werden, insbesondere dessen Kapazität.

 

Herr Schweser ergänzt, entsprechend wasserrechtlicher Genehmigung entwässert der Erlenseegraben in den Niederneuendorfer See, der Heiligenseegraben ist ohne Funktion, der Eschengraben hat Havelwasserstand. Mattenbuderpfad ist Wasserscheide, von dort fließt das Wasser in beide Richtungen.

 

Herr Mohr äußert Zweifel an der Qualität von Reinigung und Pflege.

 

Herr Huhn fragt nach einem Maßnahmenpaket und Zeitplanung. Was ist überhaupt möglich?

 

Herr Schweser antwortet, die Vermessungsunterlagen sollen Ende des Jahres vorliegen, von einem Maßnahmenplan hat er nicht gesprochen.

 

Herr Rosenow meint, die Wasserunterführungen sind dicht, Wasser kann nicht fließen.

 

Herr Mazatis fragt nach Reinigungsintervallen und der Stauwirkung der Havel.

 

Herr Bergfelder antwortet, die Schleusen wurden geöffnet zur Senkung des Hochwasserstandes. Der Sommer- und Winterstau ist seit 200 Jahren unverändert.

 

Herr Dannenberg appelliert an die Senatsbehörden, es gibt Schäden an Volkseigentum, bitte helfen Sie!

 

Herr Limberg bietet eine Grundwasserbroschüre an.

 


 

 
 

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