Auszug - Wasserschäden in Heiligensee
Herr Schweser
(SenStadt, Gewässer X OW 2) erklärt, die Zuständigkeit ist geteilt. Die
Wasserbehörde ist zuständig für Instandsetzung und den baulichen Teil. Die
Gräben wurden in den 30er Jahren durch private Träger gebaut. Nach dem Krieg
war die GSW zuständig, Ende der 50er Jahre wurden sie an den Senat übertragen.
Mängelkorrespondenz gibt es seit 1949. Der
Wasserlevel kann nicht unter den Niederneuendorfer See abgesenkt werden.
Derzeit werden die Gräben vermessen, eine Übersicht soll bis Ende des Jahres
vorliegen. Gemäß § 72 Berliner Wassergesetz soll eine jährliche Schau/Begehung
stattfinden. Herr Bergfelder (SenGesundheit, Grundwasser II E) bekräftigt, dass SenStadt für Unterhalt zuständig ist. Als erste Maßnahme ist Vermessung eingeleitet. Der Grundwasserspiegel in Heiligensee ist unabhängig vom Grundwassermanagement, er ist durch kein Wasserwerk beeinflussbar und aufgrund Wasserverbrauchs ist dies auch kein Thema. Im Januar war der Niederschlag dreimal so hoch wie üblich. Das Wehr in Spandau wurde durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion kurzfristig gezogen, an der Schleuse Schönwalde gibt es kein Wehr, man kann nur die Schleuse öffnen. Die Grabensohlen kann man nicht tiefer ausheben als der Grundwasserspiegel, weil dann kein Wasser mehr fließt. Betreffend die Entwässerung Schulzendorfer Straße wurde den BWB ein Gutachten übergeholfen, die Entwässerung ist demnach ausreichend. Herr Giese
bezweifelt die These, dass die Schäden an den Häusern durch bauliche Mängel verursacht
sind. Herr
Schweser verweist auf einen konkreten Rechtsstreit, der Baumängel nachwies.
Eine Hauptfrage sind die Bäume. Herr
Limberg (Hydrologe) verweist auf Messungen seit 1930, wonach der
Grundwasserstand nicht ungewöhnlich ist. Herr Pohlan
verweist auf das geringe Gefälle in den Gräben. Wie weit kann man abbaggern und
dennoch Gefälle belassen? Frau Flechter fragt, wie oft die Gräben gereinigt und das
Gefälle geprüft werden? Herr v.
Marschall fragt, ob die Gräben nur zur Ableitung oder auch zur Versickerung
dienen? Herr
Bergfelder erklärt, die Gräben sind nicht für Grundwasserabsenkung gebaut. Es
ist Bauherrenpflicht sich kundig zu machen, Maßstab ist das höchste gemessene
Grundwasser. Die Aufgabe der Behörde ist es, das Grundwasser zu schützen!
Insoweit gibt es aus ihrer Perspektive keine Mängelsituation. Herr
Dannenberg meint, das Anliegen sei, nach Lösungen zu suchen. Das Grabensystem
muss perfekt funktionieren. Herr
Schweser sagt, ein Grabensystem mit Nullgefälle ist möglich. Kuhlen sind nicht
entscheidend, das Wasser fließt. Die Gewässerpflege wird ausgeschrieben,
Krautung geschieht abwechselnd an der Nord- und Südböschung. Die Sohle wird
jährlich 10 cm durch Fremdfirmen ausgebaggert. Wöchentlich muss Siedlungsmüll
entfernt werden. Versickerung findet in offenen Gräben statt. Schulzendorfer
Straße ist durch ihn nicht zu beurteilen. Herr Birk
fragt, ob man das Grabenwasser nicht in den Regenwasserkanal der
Heiligenseestraße ableiten kann? Die Grabensohle war tiefer, jetzt ist diese
zugemörtelt und verschlickt. Herr
Bergfelder erklärt, die Messungen waren nach der Veränderung an der
Schulzendorfer Straße unverändert, dies müsste durch ein hydrologisches
Gutachten überprüft werden. Einleitung in den Regenwasserkanal
Heiligenseestraße müsste geprüft werden, insbesondere dessen Kapazität. Herr
Schweser ergänzt, entsprechend wasserrechtlicher Genehmigung entwässert der
Erlenseegraben in den Niederneuendorfer See, der Heiligenseegraben ist ohne
Funktion, der Eschengraben hat Havelwasserstand. Mattenbuderpfad ist
Wasserscheide, von dort fließt das Wasser in beide Richtungen. Herr Mohr äußert Zweifel an der Qualität von Reinigung und
Pflege. Herr Huhn
fragt nach einem Maßnahmenpaket und Zeitplanung. Was ist überhaupt möglich? Herr
Schweser antwortet, die Vermessungsunterlagen sollen Ende des Jahres vorliegen,
von einem Maßnahmenplan hat er nicht gesprochen. Herr Rosenow meint, die Wasserunterführungen sind dicht,
Wasser kann nicht fließen. Herr Mazatis fragt nach Reinigungsintervallen und der
Stauwirkung der Havel. Herr
Bergfelder antwortet, die Schleusen wurden geöffnet zur Senkung des
Hochwasserstandes. Der Sommer- und Winterstau ist seit 200 Jahren unverändert. Herr
Dannenberg appelliert an die Senatsbehörden, es gibt Schäden an Volkseigentum,
bitte helfen Sie! Herr Limberg bietet eine Grundwasserbroschüre an. |
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