Auszug - Barrierefreier Zugang der Gustav-Dreyer-Schule
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Herr H.-J. Schmidt erläutert das
Anliegen der vorliegenden Initiative und vertritt den Standpunkt, dass alle
Schulen zumindest im Erdgeschoss barrierefrei begehbar sein sollten. Er nimmt
Bezug auf den konkreten Fall an der Gustav-Dreyer-Schule, der Anlass für dieses
Ersuchen war und stellt fest, dass im Bezirk weitere Schulen nicht barrierefrei
zugänglich sind. In einer schriftlichen Anfrage an das Bezirksamt wurde daher
auch um die Darstellung des aktuellen Sachstands gebeten. BzStR
Balzer gibt zu bedenken, dass allein die Errichtung von Rampen i.d.R. nicht
ausreichend ist, sondern meist weitere Baumaßnahmen (z.B. Türen, Aufzüge)
erforderlich sind und stellt mit Bedauern fest, dass diese notwendigen
Maßnahmen bedingt durch die Knappheit der Hochbaumittel nicht realisierbar
sind. Eine umfassende Bestandsaufnahme wird derzeit durchgeführt. In diesem
Zusammenhang macht er auch darauf aufmerksam, dass für die Beschulung
körperbehinderter Kinder verschiedene Rahmenbedingungen erforderlich sind, die
über eine Barrierefreiheit hinausgehen. Herr Boeck regt mit Blick auf die
geringen Hochbaumittel im Bedarfsfall den Einsatz mobiler Rampen an. In der weiteren Diskussion
sprechen sich verschiedene Ausschussmitglieder dafür aus, das Ergebnis der
Bestandsaufnahme abzuwarten, um dann den Gesamtkomplex zu beraten und ggf.
erforderliche Einzelmaßnahmen abzuleiten. Dabei wird auch eine Befassung des
Schul- und des Haushalts-ausschusses mit diesem Thema angeregt. Herr H.-J. Schmidt greift diesen Vorschlag auf und beantragt
die Vertagung der Beratung. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens
– Drucksache Nr. 0373/XVIII – zu vertagen. |
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