Auszug - Rettung der Wiesen in Lübars
Herr Dannenberg
berichtet, dass er Frau Dr. Fritz-Taute von der Wasserbehörde zu diesem TOP
eingeladen hatte. Diese hatte am 14.1. für sich selbst abgesagt, sie werde aber
einen Vertreter schicken. Am 16.1. wurde dann mitgeteilt, dass auch kein
geeigneter Vertreter zu finden sei. Aufgrund der sehr kurzfristigen Absage
werde er dem Senat gegenüber eine Missfallensbekundung abgeben. Als Sachverständiger
berichtet im Ausschuss der Landwirtschaftsmeister Christian Qualitz, der selbst
in Lübars 50 ha bewirtschaftet: Nach 1945 war das Fließ
Grenzfluss und wurde zweimal jährlich geräumt einschließlich Hermsdorfer See.
Seit der Wende tritt Staunässe auf, da das Fließ nicht mehr regelmäßig geräumt
wurde. 1992 wurde es FFH-Gebiet, seit Mitte der 90er Jahre wurde das Fließ
immer enger und die Fließgeschwindigkeit immer geringer, nur noch sporadisch
geräumt. 1998 herrschte in Berlin Dürre, die Lübarser Wiesen waren jedoch
überschwemmt aufgrund Rückstaus durch den See. Es gab einen Rechtsstreit, dass
das Fließ als Wasserstraße zu räumen sei. Jetzt werde einmal
jährlich geräumt, allerdings zur falschen Zeit im September, nach der
Vegetationsphase. Teilstücke der Wiesen seien zur Erntezeit nicht mähbar, weil
nicht befahrbar, das im Wasser stehende Gras kann nicht gemäht werden. 2007
waren 30 ha nicht mähbar. Die Landwirte hätten ein Gutachten erstellen lassen
und Schadenersatzforderungen an das Bezirksamt und den Senat gestellt. Die Süßgräser schwinden,
gleichzeitig ziehen vermehrt Sauergräser ein und Giftpflanzen wie Hahnenfuß und
Jacob Kreuz Kraut, die für Wiederkäuer schädlich sind. Die EU fordert die
Bewirtschaftung der Flächen, die sonst aus den Agraranträgen herausfallen (80
€/ha/Jahr Grünlandzuschuss) Wenn die Flächen nicht
nutzbar sind, werden die Landwirte sie an das Bezirksamt als Eigner
zurückgeben. Ansonsten muss der Stau behoben werden. Herr Dannenberg zitiert
aus der DS 117 des Abgeordnetenhauses vom 9.8.07 unter Punkt 3.: Demnach sind
regelmäßig umfangreiche Maßnahmen durchzuführen, auch Wiesenmahd, Einbindung
der Landwirtschaft in die Pflege. Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung sind
in Vorbereitung, ein verbindliches Konzept soll zum Jahreswechsel 2008/09
vorliegen. Herr Huhn erklärt für
die CDU als antragstellende Fraktion, sie hätten den Hilferuf der Landwirte
wegen sinkender Ertragskraft der Flächen aufgenommen. Der Senat sei in der
Pflicht, die Räumung zu gewährleisten und weitere umweltverträgliche Maßnahmen
vorzusehen. Herr Pohlan
(sachverständiger Bürger) sagt ebenfalls dass der Senat zuständig sei. Das
Frühjahr sei die richtige Zeit zur Räumung. Wie stehe es um die Nutzung von
schwerem Gerät im FFH-Gebiet? Könne man nicht eine Weidenutzung vorsehen? Herr Qualitz erklärt,
dass im Mai geräumt werden müsse. Derzeit werde auch nur 20 cm tief geräumt,
d.h. der Schlick, aber nicht die Wurzeln bis zur Sohle. Mit der Einführung des
FFH-Gebietes 1992 sollte die Vielfalt gefördert, aber auch die Bewirtschaftung
berücksichtigt werden. Herr Zech erklärt, dass
für die Bezirksflächen das Gartenbauamt als untere Naturschutzbehörde zuständig
sei. Hege und Pflege habe nicht stattgefunden, sondern die Flächen wurden sich
selbst überlassen. Spätere Maßnahmen sind einschneidend und der Einsatz
schweren Gerätes führt auch zu Schädigung. Für FFH wurde zu spät begonnen einen
Management-Plan aufzustellen, sie als Gartenbauamt wurden noch gar nicht
befragt. Herr Stork (NABU) merkt
an, dass es auf die Wirtschaftsform bei Nasswiesen ankäme. Vielfalt kann z.B.
durch Weidenutzung mit entsprechenden Rinderarten erreicht werden. Ein weiteres
Problem seien die Ausflügler, die bei Nässe wilde Ausweichwege trampeln. Bei
der Pflege soll man die Landwirte einbeziehen, weniger Fremdfirmen mit schwerem
Gerät beauftragen. Herr Qualitz entgegnet,
es handele sich nicht um Nasswiesen, sondern überschwemmte Wiesen. Natürlich
hätten sie spezielles Gerät für Lastverteilung, das sei nicht das Problem,
sondern im Wasser stehendes Gras ist nicht mähbar. Es gibt Versuche mit
Steppenrindern in Blankenfelde und Wasserbüffeln in Brandenburg, als Paarhufer
sind diese aber hier nicht einsetzbar. Die Artenvielfalt werde im Gegenteil
durch das Wasser eingeschränkt. Herr Pohlan schlägt
intensive Räumung im März/April und September/Oktober vor. Auch aufgrund der
Wetterschwankungen der letzten Jahre sei die Verschlechterung verstehbar. Die Fraktionen von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten
werden. Die Empfehlung sei zu wenig konkret und das Interesse des Bezirksamtes
als Eigner nicht klar. Über die Entwicklung des Management-Planes soll zeitnah
berichtet werden. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Naturschutz und Grünplanung beschließen mehrheitlich (8/0/5), der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache
Nr. 0391/XVIII – anzunehmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf