Auszug - Mahnmal in Frohnau/Glienicke
Herr Droske erklärt für die antragstellende
Fraktion, dass die symbolische Ausstrahlung dieses Ortes gewürdigt werden soll.
Herr Hauschild fragt nach, wer diese Gedenkstätte errichtet hat und wer die
Pflege zurzeit vornimmt. Frau Schultze-Berndt erklärt, dass der Bezirk (das NGA)
Eigentümer ist und auch für die Pflege zuständig ist. Frau Illigner fragt, nach den Auswirkungen, die
sich aus der Statusänderung des Mahnmals ergeben. Frau Schultze-Berndt erklärt,
dass sich an der Zuständigkeit nichts ändert und verweist auf den rechtlichen
Status. Ein Mahnmal kann jederzeit entfernt werden, während ein Denkmal
unter staatlichen Schutz steht. Dem Prüfersuchen wird einstimmig zugestimmt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kulturausschusses
beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das
Ersuchen – Drucksache Nr. 0291/XVIII – anzunehmen. |
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