Auszug - Bordsteinkantenhöhe von mindestens 16 cm an Bushaltestellen
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Herr Wilhelm fragt, ob die Bordsteinkanten im Bereich von den Bushaltestellen so ausgestattet werden können, dass sie eine Höhe von mindestens 16 cm erhalten. Frau Schwarz erklärt, dass die Höhe
der Bordsteinkanten an den Bushaltestellen bei Neubaumaßnahmen von Straßen
berücksichtigt wird. Der Bezirk kann aufgrund der Kosten keine bereits
bestehenden Bordsteinkanten verändern. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Drucksache Nr. 0190/XVIII als erledigt
zu betrachten. |
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