Auszug - Einschulungsbereiche in Reinickendorf
Herr Vetter
begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion. Frau BzStR’in Schultze-Berndt gibt zu bedenken, dass diese Regelungen auch erhebliche Konsequenzen haben könnten und begründet ihre Auffassung. In Reinickendorf West wurde eine Erweiterung des Einzugsbereiches abgelehnt. Zudem geht sie auf die Heiligensee-Grundschule sowie die Erpelgrundschule ein, die als gemeinsamer Einschulungsbereich zusammengeführt wurden. Frau
Borsky-Tausch geht in ihren Ausführungen auf die Stärkung des Elternwunsches
ein und fragt nach der Steuerungsmöglichkeit des Bezirksamtes. Frau Köppen geht
ebenfalls auf die Elternwünsche ein und schlägt vor, das Ersuchen in ein
Prüfersuchen umzuformulieren. Herr von
Marschall teilt mit, dass die Erweiterung der Einschulungsbereiche nur Sinn
machen, wenn Eltern auch wählen können und geht hierbei insbesondere auf die
Profilierung der einzelnen Schulen ein. Des Weiteren fragt er das Schulamt,
inwieweit Einfluss in Bezug auf die Schulentwicklung bzw. den Schulweg genommen
werden können. Herr Werner
erklärt hierzu, dass seitens des Schulamtes kein Einfluss genommen werden kann,
aber Anregungen gegeben werden. Er weist darauf hin, wenn Plätze an
Grundschulen frei sind, dann kann auch außerhalb des Einschulungsbereiches von
den Eltern ein Platz an diesen Schulen beantragt werden. Frau Foryta
weist darauf hin, dass im Bezirk Mitte die Erweiterung der Bereiche zurzeit
getestet wird. Man muss erst einmal abwarten, was die Ergebnisse bringen und
geht insbesondere auf die Verlässlichkeit der Schulen ein. In der
weiteren Diskussion zur Thematik gehen die Ausschussmitglieder detailliert auf
die Möglichkeiten einer Erweiterung sowie deren Konsequenzen ein. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder
des Schulausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung
zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0015/XVIII – in
folgender geänderter Fassung anzunehmen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in Reinickendorf von den Möglichkeiten der neuen Regelung zu den Einschulungsbereichen von Grundschulen Gebrauch gemacht werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Einschulungsbereiche im Bezirk sinnvoll neu zugeschnitten bzw. erweitert werden können, wobei die wohnortnahe Schulversorgung gewährleistet bleiben muss. |
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