Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung vom 20.02.2019      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Bebauungsplanverfahren Mäckeritzwiesen fortsetzen und nicht stoppen  
1546/XX  
Ö 3.2  
Ein Drittes Hallenbad für Reinickendorf
1564/XX  
Ö 3.3  
Umfassende Bürgerbeteiligung beim geplanten Umbau des Märkischen Zentrums  
0758/XX  
Ö 3.4  
Mehr Verkehrssicherheit im Waidmannsluster Damm  
1548/XX  
Ö 3.5  
Beleuchtung Parkplatz Fontane-Haus  
1661/XX  
Ö 3.6  
Beschluss über den Bebauungsplan XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraßeund der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen  
Enthält Anlagen
1704/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XX-256a wird beschlossen.

 

Begründung

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ) i.V.m. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 1414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die beiden Flurstücke 1065 und 1070 (zugehörig zum Grundstück Schloßstraße 2) werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Flurstücke sind als öffentliches Straßenbauland hergestellt und werden als solches von der Allgemeinheit genutzt. Sie sind nicht öffentlich gewidmet.

Im Falle eines Grundstückverkaufs bzw. eines Übernahmeersuchens des Eigentümers sind die Flurstücke durch den Bezirk zu erwerben.

 

Flurst.-Nr.

1.1065: 158,94 m²

2.1070: 114,67 m²

 

Es ist davon auszugehen, dass für den Erwerb ca. 5 €/m² Straßenbauland anzusetzen sind. Damit läge die aufzuwendende Summe insgesamt bei 1.368,05 €.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Bebauungsplanentwurf XX-256a einschließlich der textlichen Festsetzungen

b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a

c) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

   
    13.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.1 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XX-256a wird beschlossen.

 

Begründung

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ) i.V.m. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 1414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die beiden Flurstücke 1065 und 1070 (zugehörig zum Grundstück Schloßstraße 2) werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Flurstücke sind als öffentliches Straßenbauland hergestellt und werden als solches von der Allgemeinheit genutzt. Sie sind nicht öffentlich gewidmet.

Im Falle eines Grundstückverkaufs bzw. eines Übernahmeersuchens des Eigentümers sind die Flurstücke durch den Bezirk zu erwerben.

 

Flurst.-Nr.

1.1065: 158,94 m²

2.1070: 114,67 m²

 

Es ist davon auszugehen, dass für den Erwerb ca. 5 €/m² Straßenbauland anzusetzen sind. Damit läge die aufzuwendende Summe insgesamt bei 1.368,05 €.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Bebauungsplanentwurf XX-256a einschließlich der textlichen Festsetzungen

b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a

c) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur

 

   
    28.02.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 3.6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XX-256a wird beschlossen.

 

Begründung

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ) i.V.m. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 1414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die beiden Flurstücke 1065 und 1070 (zugehörig zum Grundstück Schloßstraße 2) werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Flurstücke sind als öffentliches Straßenbauland hergestellt und werden als solches von der Allgemeinheit genutzt. Sie sind nicht öffentlich gewidmet.

Im Falle eines Grundstückverkaufs bzw. eines Übernahmeersuchens des Eigentümers sind die Flurstücke durch den Bezirk zu erwerben.

 

Flurst.-Nr.

1.1065: 158,94 m²

2.1070: 114,67 m²

 

Es ist davon auszugehen, dass für den Erwerb ca. 5 €/m² Straßenbauland anzusetzen sind. Damit läge die aufzuwendende Summe insgesamt bei 1.368,05 €.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Bebauungsplanentwurf XX-256a einschließlich der textlichen Festsetzungen

b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a

c) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Annahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XX-256a wird beschlossen.

 

Begründung

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ) i.V.m. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 1414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die beiden Flurstücke 1065 und 1070 (zugehörig zum Grundstück Schloßstraße 2) werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Flurstücke sind als öffentliches Straßenbauland hergestellt und werden als solches von der Allgemeinheit genutzt. Sie sind nicht öffentlich gewidmet.

Im Falle eines Grundstückverkaufs bzw. eines Übernahmeersuchens des Eigentümers sind die Flurstücke durch den Bezirk zu erwerben.

 

Flurst.-Nr.

1.1065: 158,94 m²

2.1070: 114,67 m²

 

Es ist davon auszugehen, dass für den Erwerb ca. 5 €/m² Straßenbauland anzusetzen sind. Damit läge die aufzuwendende Summe insgesamt bei 1.368,05 €.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Bebauungsplanentwurf XX-256a einschließlich der textlichen Festsetzungen

b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a

c) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

Ö 3.7  
Bebauungsplanverfahren für KBoN-Gelände  
1721/XX  
Ö 4     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5  
Verschiedenes      
                 
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen