Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung vom 06.09.2018 sowie des nicht-öffentlichen Teils der Niederschrift der 13. Sitzung vom 23.08.2018      
Ö 3     Besprechungspunkte      
Ö 3.1  
Soziales Infrastrukturkonzept "SIKO 2016" (hierzu: Power-Point Präsentation)      
Ö 3.2  
Auf Antrag der Fraktion: B90/Die Grünen Altes Wasserwerk Tegel - aktueller Stand      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Zukunft des Geländes der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
0713/XX  
Ö 4.2  
Umfassende Bürgerbeteiligung beim geplanten Umbau des Märkischen Zentrums  
0758/XX  
Ö 4.3  
Einrichtung einer Seniorenfreizeitstätte auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
0916/XX  
Ö 4.4  
Frohnauer Pendelverkehr gestalten II  
0979/XX  
Ö 4.5  
Wölfe in Reinickendorf  
0986/XX  
Ö 4.6  
Den "Info-Point" Residenzstraße endlich attraktiver gestalten  
0987/XX  
Ö 4.7  
Karten auch online zur Verfügung stellen  
1037/XX  
Ö 4.8  
Bauvorhaben Hennigsdorfer Straße  
1050/XX  
Ö 4.9  
Mufs in Holzbauweise  
1070/XX  
Ö 4.10  
Erstellung eines Baulückenkatasters für Reinickendorf  
1191/XX  
Ö 4.11  
Dachgeschosse in Reinickendorf ausbauen  
1193/XX  
Ö 4.12  
Wasserfontäne für den Schäfersee  
1196/XX  
Ö 4.13  
Reinigung des Schäfersees  
1204/XX  
Ö 4.14  
Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung verbessern  
1213/XX  
Ö 4.15  
Jugendfreizeiteinrichtung in Tegel  
1215/XX  
Ö 4.16  
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Letteplatz" im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf  
1272/XX  
Ö 4.17  
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf  
Enthält Anlagen
1273/XX  
Ö 4.18  
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-53 für die Grundstücke Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78-87 und Residenzstraße 130-137 sowie Teilflächen der Emmentaler Straße und Residenzstraße und einen Abschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße im Bezirk Rdf.  
Enthält Anlagen
1293/XX  
    VORLAGE
   

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  4. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.

 

 

 

 

   
    12.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.22 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  4. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.

 

Rechtsgrundlagen:

 

  • § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).

 

Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die im Rahmen des Bebauungsplans erstellten Gutachten sind auf der bezirklichen Homepage spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung abrufbar.

 

Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-53

b)   Textliche Festsetzungen

c)   Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-53

d)   Übersichtskarte Geltungsbereich 12-53

e)   Begründung

f)     Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur

 

   
    27.09.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.18 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  4. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.

Vertagung

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    17.10.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.13 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  4. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.

 

Vertagung

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/3 SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    22.11.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  4. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.

 

Kenntnisnahme

 

Ö 4.19  
Durchführung des Förderprogramms Stadtumbau Tegel im Bezirk Reinickendorf  
Enthält Anlagen
1328/XX  
Ö 5     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6     Verschiedenes      
                 
 
 

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