Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0320/XIX –
Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die in seinem Auftrag durch Unternehmen durchgeführte Prüfung zur Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfes folgende Kriterien einhält:
- rechtzeitige Ankündigung der Prüfung (Hausbesuche)
- rechtzeitige Ankündigung bei direkten Verwandten, da in der Regel ein Angehöriger an der Prüfung teilnimmt
- Vorlegen einer Berechtigung (Vollmacht), dass im Auftrag des Bezirksamtes die Prüfung erfolgt
- Einhaltung des Datenschutzes nach SGB X
- Einholung einer Einverständniserklärung (Klientel) zur Einsichtnahme seiner Pflegedokumentation und medizinischen Unterlagen.
in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die in seinem Auftrag durch Unternehmen durchgeführte Prüfung zur Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfes folgende Kriterien einhält:
- rechtzeitige Ankündigung der Prüfung (Hausbesuche)
- Vorlegen einer Berechtigung (Vollmacht), dass im Auftrag des Bezirksamtes die Prüfung erfolgt
- Einhaltung des Datenschutzes nach SGB X
- Einholung einer Einverständniserklärung (Klientel) zur Einsichtnahme seiner Pflegedokumentation und medizinischen Unterlagen.